Feuerwehrsold - Wanner sistiert vorläufig die Besteuerung

16.02.2004 - Solothurn – Finanzdirektor Christian Wanner hat die Besteuerung des Feuerwehrsoldes im Kanton Solothurn vorläufig sistiert. Er will im Rahmen der Finanzdirektorenkonferenz eine schweizweit einheitliche Praxis für die Besteuerung des Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrsoldes erreichen. Von der Steuerpflicht befreit sind nach Gesetz der Sold für den Militär- und Zivilschutzdienst. Der Feuerwehrsold ist seit 2001 nicht mehr steuerfrei.

Wanner legt Wert auf die Feststellung, dass das Steueramt demnach korrekt gehandelt hat, als es die Gemeinden anwies, entsprechende Lohnausweise auszustellen.

Er will zudem dieses Problem in der Finanzdirektorenkonferenz zur Sprache bringen und erreichen, dass in der Frage der Besteuerung des Militär-, Zivilschutz- und Feuerwehrsoldes in der Schweiz eine einheitliche Praxis angewendet wird.