Ja zur Kennzeichnung von Hunden und Entsorgung tierischer Abfälle

25.02.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement der Kennzeichnungspflicht von Hunden mittels Mikrochip zu. Das sich in der "Anhörung" befindliche Verordnungspaket regelt die Kennzeichnung der Hunde neu und übernimmt grösstenteils die Regelungen der EU betreffend die Entsorgung der tierischen Nebenprodukte (Schlachtabfälle und verendete Tiere). Zudem werden verschiedene Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen den neuen Erkenntnissen angepasst.

Die neuen Vorschriften werden vom Regierungsrat grösstenteils gutgeheissen. Bedenken äussert er jedoch bezüglich des vermehrten, nicht immer angebrachten administrativen Aufwandes und der mangelnden wissenschaftlichen Grundlagen einiger Regelungen. Diese Regelungen müssen den Anforderungen der EU genügen, um Exporte von Tieren und tierischen Produkten nicht zu gefährden.

Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, Hunde mittels Mikrochip als Mittel der Wahl kennzeichnen zu lassen. Die Tätowierung als überholte Alternative lehnt er aus tierschützerischen Gründen ab. Mit Inkrafttreten der Vorschriften müssten schweizweit alle jungen Hunde gechipt werden.