KANTONSRAT: UMBAWIKO stimmt Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr zu

Solothurn – Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat unter der Leitung von Jürg Liechti (FdP, Oekingen) der Verlängerung des Mehrjahresprogrammes Natur und Landschaft, dem Übergangsprogramm des Angebots- und Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Einführungsverordnung über den Konsumkredit sowie der Teilrevision des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel zugestimmt. Der Kantonsrat wird über diese Vorlagen abschliessend voraussichtlich an der März-Session entscheiden.

Das Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft wurde vom Kantonsrat 1992 beschlossen und läuft Ende 2004 aus. Weil der bewilligte Verpflichtungskredit in dieser Zeit nicht aufgebraucht wurde, kann das laufende Programm ohne Mehrkosten um vier Jahre bis Ende 2008 verlängert werden. Mit dieser Verlängerung lässt sich zudem erreichen, dass das Mehrjahresprogramm auf den Rhythmus der Globalbudgets abgestimmt werden kann und dass für die Vorbereitung des Anschlussprogrammes (ab 2009) noch weitere Erfahrungen gesammelt werden können.

Mit der Inbetriebnahme der Bahn 2000 werden sich die Randbedingungen für den öffentlichen Verkehr am Jurasüdfuss markant verändern. Dadurch werden grosse Anpassungen im regionalen Verkehr nötig, um die Qualität des Angebots halten zu können. Ein einjähriges Übergangsprogramm für den öffentlichen Verkehr, welches die nötigen Änderungen für das Jahr 2005 beschreibt und beziffert, wurde zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Mehrkosten des Programms können im Rahmen der bereits bestehenden Globalbudgets aufgefangen werden. Die UMBAWIKO verlangt allerdings, dass über alle klar ausgewiesenen Neuangebote separat abgestimmt wird. Diese Neuangebote werden aufgrund des Spargesetzes dem 2/3-Mehr unterliegen. Dazu gehören die Erschliessung des Obachgebietes mit der BSU Linie 9, die Erschliessung Huggerwald durch die Postautolinie 112 Laufen-Kleinlützel-Roggenburg, sowie die Verlängerung der Linie Gerlafingen – Kriegstetten. Ein Antrag zur Verschiebung der Erschliessung des Obachgebietes in Solothurn auf einen späteren Zeitpunkt wurde mit 9:4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Das eidgenössische Konsumkreditgesetz schreibt vor, dass die Kantone die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten einer Bewilligungspflicht unterstellen müssen. Die Kantone haben für das Bewilligungsverfahren entsprechende Vorschriften aufzustellen. Die Kommission stimmt der entsprechenden Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Konsumkredit und der daraus folgenden Änderung des Gebührentarifs einstimmig zu.

Die Teilrevision des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wird notwendig, weil sich die Wildschweinbestände im Kanton Solothurn in den letzten zehn Jahren vervielfacht haben, womit auch die Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen stiegen. Mit einer 50%-Beteiligung der Pachtgesellschaften an den Wildschweinschäden in ihrem Jagdrevier soll neu ein ökonomischer Anreiz für eine effektive Regulation der Wildschweinbestände geschaffen werden. Die finanzielle Belastung der Pachtgesellschaften hängt dann von der Effizienz der Bejagung im entsprechenden Revier ab.