Opfer häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden

25.02.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement die parlamentarische Initiative, welche die Schutzrechte der Opfer häuslicher Gewalt erweitert, macht aber auch Einschränkungen.

Heutzutage ist es vielfach so, dass die Opfer häuslicher Gewalt gezwungen sind, ihre Wohnung zu verlassen und in einer Betreuungseinrichtung Unterschlupf zu suchen. Diese unbefriedigende Situation soll mit der bevorstehenden Gesetzesrevision verbessert werden. Die zivilrechtliche Normierung der häuslichen Gewalt ist als Gesamtpaket im Zusammenhang mit den bevorstehenden straf-, polizei- und opferhilferechtlichen Revisionen anzusehen.

Durch eine neue Bestimmung im Zivilgesetzbuch soll Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, geeigneter Schutz gegen physische und psychische Gewalt gewährt werden. Demnach kann die Person, gegen die ein körperlicher Angriff verübt oder mit einem solchen bedroht wird, und die mit der verletzenden Person im gleichen Haushalt lebt oder gelebt hat, das Gericht um alle erforderlichen Schutzmassnahmen ersuchen. Das Gericht kann somit anordnen, das die verletzende Person die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung verlässt, und ihr verbieten, die Wohnung und deren Umgebung wieder zu betreten. Dies bietet dem Opfer eine Alternative zur Flucht aus der Wohnung.

Der Regierungsrat betont in seiner Vernehmlassungsantwort, dass darüber hinaus dem Zivilrichter die entsprechenden Instrumente gegeben sein müssen, um dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Betroffenen gerecht zu werden, indem zum Beispiel Wohnungsschlüssel zu hinterlegen sind.

Der vorgeschlagene Gesetzesartikel sieht zudem vor, dass die Kantone Informations- und Beratungsstellen einrichten, um häusliche Gewalt einzudämmen und Rückfälle zu verhindern.

Bezüglich Finanzierung dieser Beratungseinrichtungen macht der Regierungsrat Vorbehalte. Er lehnt eine Kostenauferlegung an die Kantone mit Nachdruck ab.