Bezirksspital Thierstein - weiteres Vorgehen beschlossen

14.01.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat beschlossen, den bisherigen Stiftungsrat des Bezirksspitals Thierstein in Breitenbach mit der Führung des bestehenden Alters- und Pflegeheims und zur Leitung der Arbeiten der Spitalumwandlung einzusetzen. Ferner hat er die Aufteilung der Spitalbilanz (Aktiven und Passiven) beschlossen.

In der kurzen Zeit nach der Volksabstimmung ist es den Einwohnergemeinden des Schwarzbubenlandes nicht gelungen, eine neue Trägerschaft (Zweckverband) für das geplante Alterszentrum zu gründen. Deshalb hat der Regierungsrat den bisherigen Stiftungsrat des Bezirksspitals Thierstein mit der Führung des bestehenden Alters- und Pflegeheims unter dem Namen "Zentrum Passwang" eingesetzt. Ferner hat er den bisherigen Stiftungsrat mit der Leitung und Führung der Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die gemäss der seinerzeitigen Kantonsratsvorlage vorgesehenen Umbauten und Sanierungen beauftragt.

Seitens der der Gemeinden besteht noch keine Trägerschaft, die Verträge rechtsgültig unterzeichnen kann. Deshalb muss der bisherige Stiftungsrat diese Aufgaben bis zur definitiven Gründung des vorgesehenen Zweckverbandes wahrnehmen. Er hat jedoch bei seinen Entscheidungen auf den Anträgen des von den Einwohnergemeinden eingesetzten Steuerungsteams zu basieren. Sämtliche Verträge sind so abzufassen, dass dereinst ein problemloser Übergang auf die neue Trägerschaft in der Form des Zweckverbandes ermöglicht wird.

Der Übertrag des Eigentums an den Immobilien auf den Kanton sowie die Einräumung des unentgeltlichen Baurechtes des Kantons an die neue Trägerschaft sind erst zu vollziehen, wenn letztere definitiv gegründet ist und Rechtspersönlichkeit erlangt hat.

Die Aufteilung der Bilanzposten (Vorräte, Mobilien, Fonds usw.) soll wie folgt geschehen: Die Vorräte und Mobilien gehen unentgeltlich an das Spital Dornach oder verbleiben in der Stiftung zu Gunsten des Zentrums Passwang. Die Fondsanlagen werden nach deren Zweckbestimmung aufgeteilt. Fonds, deren Zweckbestimmung nicht eindeutig für das Akutspital oder das Alters- und Pflegeheim hindeutet, werden je zur Hälfte aufgeteilt.

Diese Aufteilung erachtet der Regierungsrat als gerecht, übernehmen doch das Spital Dornach die vom umzuwandelnden Bezirksspital Thierstein aufgegebene Zweckbestimmung zur Führung eines Akutspitals und das "Zentrum Passwang" die bisherige Zweckbestimmung zur Führung eines Alters- und Pflegeheimes.

Mit diesen Beschlüssen will der Regierungsrat den lückenlosen Übergang von der bisherigen zur neuen Trägerschaft in der Führung des Alters- und Pflegeheimes sowie in den Arbeiten der Spitalumwandlung sichern.