Ja zur Änderung des arbeitsrechtlichen Schutzalters für Jugendliche

21.01.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft der Herabsetzung des Schutzalters für Jugendliche von 20 bzw.19 Jahren auf 18 Jahre unter bestimmten Auflagen zu.

Aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die neue Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz "Schutz jugendlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" hat der Bundesrat beschlossen, das Schutzalter für Jugendliche von 20 bzw. 19 Jahren auf 18 Jahre herabzusetzen. So soll die Altersgrenze an die internationalen Abkommen und an die Bestimmungen zur Volljährigkeit gemäss Schweizerischer Gesetzgebung angepasst werden. Damit Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen und das 18. Altersjahr vollendet haben, nicht missbraucht werden, hat der Gesetzgeber in der kommenden Jugendschutzverordnung spezielle Schutzbestimmungen vorgesehen.

Unter dieser Auflage stimmt der Regierungsrat der Herabsetzung des Schutzalters von heute 20 bzw. 19 Jahren auf 18 Jahre zu.