KANTONSRAT: FIKO spricht sich für den Kredit zugunsten der Abstimmungskampagne gegen das Steuerpaket des Bundes aus

16.01.2004 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates (Fiko) hat sich an ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr für den Nachtragskredit zur Führung der Abstimmungskampagne gegen das Steuerpaket des Bundes ausgesprochen. Hingegen will die Kommission keine Sonderbehandlung für AHV-Renter in der Steuergesetzgebung. Sie beantragt daher dem Kantonsrat, auf die Teilrevision des Steuergesetzes nicht einzutreten. Die FIKO hat zudem beschlossen, einen parlamentarischen Vorstoss vorzubereiten, der zusätzliche Wege zur Sanierung des Finanzhaushaltes aufzeigen soll. Im Weiteren hat sie von den Auswirkungen des Neuen Finanzausgleichs des Bundes auf den Straussenbaufonds Kenntnis genommen.

Steuerpaket des Bundes: Wer A sagt, muss auch B sagen
Gegen das Steuerpaket des Bundes haben elf Kantone das Referendum ergriffen. Ein Komitee "Nein zum Steuerpaket - Nein zum Steuereigengoal" führt die Abstimmungskampagne gegen das Steuerpaket, welches für Kanton und Gemeinden massive Steuerverluste bringen würde. Zur Finanzierung dieser Kampagne hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Nachtragskredit von 120'000 Franken unterbreitet.

In der von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) präsidierten Finanzkommission, die schon das Kantonsreferendum unterstützt hat, waren die Meinungen rasch gemacht. Einzig der Vertreter der SVP sprach sich gegen den Nachtragskredit aus. Bei dieser Gelegenheit nahm die FIKO auch von den teilweise massiven Mindereinnahmen Kenntnis, von denen die solothurnischen Einwohnergemeinden im Falle einer Annahme des Steuerpaketes betroffen wären.

Rentenbesteuerung: Keine Sonderbehandlung
Verschiedene vom Kantonsrat überwiesene Motionen haben den Regierungsrat beauftragt, eine Revision des Steuergesetzes vorzulegen, mit welcher die steuerliche Mehrbelastung der Rentner und Rentnerinnen mit bescheidenen Einkommen entweder rückgängig gemacht oder mindestens spürbar verringert werden soll. In der Folge hat der Regierungsrat dem Kantonsrat zwei Varianten mit unterschiedlichen finanziellen Folgen - 1,2 Mio und 9,0 Mio Franken - unterbreitet.
In der Finanzkommission zeigte sich rasch, dass eine Sonderbehandlung der Rentner keine Mehrheit findet. Wenn schon Leute mit bescheidenem Einkommen steuerlich entlastet werden sollen, dann soll sich das auf alle Kategorien von Steuerzahler auswirken und nicht nur auf Bezüger von AHV- oder IV-Rentner. Das hätte jedoch Steuerausfälle von 9 Mio Franken zur Folge, was in der derzeitigen finanziellen Lage des Kantons nicht verantwortbar ist. Daher sprach sich letztlich die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, dem Kantonsrat zu beantragen, auf die Vorlage erst gar nicht einzutreten.

Sanierung des Staatshaushaltes: Neue Wege beschreiten
Die Finanzkommission berät sei einiger Zeit, wie man bei der Sanierung des Staatshaushaltes neue Wege beschreiten könnte. Sie ist sich bewusst, dass es schon einiger Anstrengungen bedarf, um die sich abzeichnenden Mehrbelastungen mit dem Budget 2005 aufzufangen. Die Kommission hat sich dafür entschieden, die Leistungsaufträge und die Finanzen der nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltung (WoV) geführten Dienststellen zu überprüfen. In die Überprüfung sollen auch die für die WoV-Dienststellen zuständigen Sachkommissionen einbezogen werden. Die Kommission wird für ihre Märzsitzung einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss vorbereiten und auch schon Bereiche aufzeigen, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollten.

Auswirkungen neuer Finanzausgleich des Bundes auf Strassenbaufonds des Kantons
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die möglicherweise ausfallenden Bundessubventionen für das Verkehrsprojekt Umfahrung Olten in der Höhe von 95,5 Mio Franken liess sich die Finanzkommission vom Finanzdepartement über die Neugestaltung des Finanzausgleich und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) bezüglich der Auswirkungen auf den Strassenbaufonds orientieren. Die FIKO zeigte sich vom Ergebnis befriedigt, insbesondere weil es erlaubt, auch ohne die einkalkulierten direkten Bundessubventionen das Umfahrungsprojekt Olten im beschlossenen Rahmen zu finanzieren.