KANTONSRAT: SOGEKO- Spitalgesetz und Präsidentin verabschiedet

28.01.2004 - Solothurn – Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) stimmte an ihrer Sitzung dem Spitalgesetz mit neun Stimmen bei fünf Enthaltungen zu. Unbestritten ist der Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Verabschiedet wurde die Präsidentin Beatrice Heim, (SP Starrkirch-Wil).

In mehreren Sitzungen hat die SOGEKO das Spitalgesetz beraten. Mit diesem Gesetz gehen Regierungsrat und Kantonsrat ganz neue Wege. Die zukunftsgerichtete Vorlage fördert die interkantonale Zusammenarbeit der Spitäler. Das Kernstück ist die Verselbständigung der Spitäler, wobei die Kommission dem Antrag des Regierungsrates auf Bildung einer einzigen gemeinnützigen Aktiengesellschaft nach angeregter Diskussion gefolgt ist. Der Kanton soll Eigentümer der öffentlichen Spitäler sein. Beim Aktienkapital besitzt er stets mindestens 67 Prozent.

Die Errichtung von neuen und die Aufhebung von bisherigen Standorten von Spitälern müssen vom Kantonsrat beschlossen werden. Diese Beschlüsse unterliegen künftig dem fakultativen Referendum.

Die qualitativ gute Versorgung der Kantonsbürger in den Spitälern ist der Kommission ein besonderes Anliegen. Deshalb beantragt sie, dass diese explizit ins Gesetz aufgenommen wird. Bezüglich der Berichterstattung an das Parlament verlangt die SOGEKO mindestens eine gleich hohe Transparenz wie bis anhin.

Zu reden gaben die Finanzkompetenzen für Regierungsrat und Kantonsrat. Gemäss der Gesetzesvorlage soll der Regierungsrat abschliessend über Verpflichtungskredite für Investitionen bis zu einem Betrag von zehn Millionen Franken zugunsten der Spitäler und der Kantonsrat über Verpflichtungskredite von mehr als zehn Millionen Franken abschliessend entscheiden können. Mehrheitlich ist sich die Kommission einig, dass damit die Kompetenzen zu hoch angesetzt sind. Sie kritisiert die fehlende Referendumsmöglichkeit. Die SOGEKO einigt sich auf folgenden Kompromissvorschlag: Die Kompetenz des Regierungsrates wird auf fünf Mio. Franken gesenkt, während die Kompetenz des Kantonsrats auf zehn Mio. Franken festgelegt wird. Ab diesem Betrag schlägt die SOGEKO das fakultative Referendum vor.

Auch die Spitalsteuer gab zu grossen Diskussionen Anlass. Die Erhebung von zehn Prozent Spitalsteuer erweckt bei den Bürgern den Eindruck, dass damit die Aufwändungen für die Spitalversorgung in vollem Umfang finanziert würden. Dies ist nicht der Fall. Bereits im Jahre 2002 mussten 32% der Staatssteuer verwendet werden, um die Kosten der Spitalversorgung zu decken. Der Regierungsrat schlägt vor, dass diese Kosten voll mit den jährlichen Einnahmen aus der Spitalsteuer bezahlt werden sollen. Im Gegenzug will er die Staatssteuer senken, so dass sich an der Gesamtsteuerbelastung keine Änderung ergibt. Die SOGEKO hat dieser Neuerung nicht zugestimmt. Die Mehrheit der Kommission will von Spezialfinanzierungen wegkommen und plädiert für die Streichung dieses Vorschlags.

In der Spital AG soll sich das Personalrecht grundsätzlich nach dem Gesetz über das Staatspersonal richten. Alternativ dazu haben die Verbände des Spitalpersonals die Möglichkeit mit der Aktiengesellschaft einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.
Die Pensionskassenzugehörigkeit für das Personal des Bürgerspitals Solothurn wurde ebenfalls intensiv besprochen. Dabei stellte sich die Kommission ganz knapp hinter den Antrag des Regierungsrates, der einen Wechsel des Personals des Bürgerspitals von der Pensionskasse des Bürgerspitals Solothurn in die Pensionskasse des Kantons Solothurn vorsieht. Ausnahmen sollen für Assistenz- und Oberärzte gelten, wenn sie nur für eine beschränkte Dauer in einem Arbeitsverhältnis zum Spital stehen.

Die SOGEKO hat schliesslich das Spitalgesetz zuhanden des Kantonsrats mit grosser Zustimmung verabschiedet. In einer ihrer nächsten Sitzungen wird die Finanzklommission (FIKO) das Gesetz beraten, bevor das Parlament dazu Stellung nehmen wird.

Unbestritten war in der SOGEKO der Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Dieser Beitritt löst eine Vereinbarung über Vergütungen an Betriebsdefizite und die Zusammenarbeit zugunsten von Kinder- und Jugendheimen sowie von Behinderteneinrichtungen - kurz Heimvereinbarung genannt - ab.

Mehrfach äusserten Verantwortliche aus dem Behindertenbereich gegenüber der SOGEKO ihre Sorge um die zukünftige Finanzierung der Institutionen, Heime und Werkstätten für Behinderte. Es wird befürchtet, dass das Entlastungsprogramm des Bundes zu erheblichen Defiziten führen wird.

Die Kommission stellt befriedigt fest, dass Departement und Institutionen alles unternehmen, um auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Angebot für behinderte Menschen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen zu sehen. Die IVSE will eine engere Zusammenarbeit der Kantone im Behindertenbereich, eine aufeinander abgestimmte Planung sowie die systematische Qualitätssicherung. Die neue Vereinbarung schliesst auch die Sonderschulen und Angebote im Suchtbereich mit ein. Sie ist ein Instrument zur Sicherung eines qualitativ guten Angebots mit transparentem Rechnungswesen.

Die Vereinbarung wird voraussichtlich in der März-Session behandelt.