Sanierungstunnel Belchen – Ausführungsprojekt wird aufgelegt
08.01.2004 - Liestal / Solothurn - Am 12. Januar 2004 wird für die Dauer von 30 Tagen das Ausführungsprojekt für den Sanierungstunnel Belchen (3. Röhre) aufgelegt. Die Einsprachefrist läuft bis am 11. Februar 2004. Gleichzeitig ist die Aussteckung der beiden zukünftigen Tunnelportale sowohl auf BL- als auch auf SO-Seite erfolgt.
Die Unterlagen des Ausführungsprojekts liegen in den Gemeindeverwaltungen Eptingen (BL) und Hägendorf (SO) während der regulären Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Ebenso liegen die Unterlagen im Autobahnwerkhof in Sissach, Netzenstrasse 1, wie auch im Amt für Verkehr und Tiefbau in Solothurn, Werkhofstrasse 65, auf. Sie können an Werktagen zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 16.30 Uhr eingesehen werden.
Mit der öffentlichen Auflage des Projekts "Sanierungstunnel Belchen" wird ein Meilenstein gesetzt: Bereits 1995 bei grundsätzlichen Überlegungen zur Erneuerung und Instandsetzung des Belchen-Tunnels sind innerhalb einer Expertengruppe Erwägungen für den Bau einer "Dritten Röhre" im Gespräch gewesen. Drei Jahre später erfolgte die Evaluation möglicher Vorgehensschritte, erhärtet mit Kosten/Nutzen- und Nutzwertanalysen sowie dem Entscheid zum Bau eines Versuchsdrainagestollens. Start und Durchführung der ersten Instandsetzung beider Tunnelröhren erfolgte in den Jahren 2001 bis 2003 in je 9 Monaten. Im gleichen Zeitraum wurde das Generelle Projekt einer Dritten Röhre erarbeitet.
Das Generelle Projekt wurde vom Bundesrat am 26. März 2003 genehmigt. Die im Rahmen dieser Genehmigung vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Forschung (BUWAL) gemachten Auflagen betreffend Umweltverträglichkeit wurden bei der Erarbeitung des Ausführungsprojektes umgesetzt. Ebenso fanden die Forderungen der neuen, sich noch im Entwurf befindenden Tunnelbau-Norm Eingang. Dabei wurde insbesondere das Normalprofil optimiert; breitere Bankette und ein um 20 cm erhöhtes Lichtraumprofil sind die Resultate. Aufgrund der neusten Erkenntnisse im Bereich Tunnellüftung wurde auf eine längenverteilte Frischluftzufuhr verzichtet. Dadurch erübrigen sich Frischluftkanäle über der Zwischendecke. Diese Massnahmen dienen einer nochmals erhöhten Tunnelsicherheit.
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2003 haben die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn das Ausführungsprojekt mit Umweltverträglichkeitsbericht des Sanierungstunnels Belchen dem UVEK zur Freigabe der öffentlichen Planauflage eingereicht. Das UVEK hat die Freigabe erteilt.
Als Bauausführung wurde im Ausführungsprojekt die Vortriebsvariante mit der kürzesten Bauzeit - Ausbruch mittels Tunnelbohrmaschine - gewählt. Unter Berücksichtigung all dieser Massnahmen (nochmals erhöhte Tunnelsicherheit, kürzere Bauzeit) belaufen sich die Kosten auf 270 Mio. Franken. Sie sind damit um 15 Mio. Franken höher als im Generellen Projekt veranschlagt.
Vorausgesetzt, dass die finanziellen Mittel vom Bund und den Kantonen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Inbetriebnahme des Sanierungstunnels ab 2015 möglich. Ab diesem Zeitpunkt steht voraussichtlich die umfassende Erneuerung der bestehenden beiden Röhren an. Der Sanierungstunnel schafft die Voraussetzung, dass diese Arbeiten verkehrsverträglich abgewickelt werden können und künftig immer zwei Röhren dem Verkehr zur Verfügung stehen.