Solothurn – Das Büro des Kantonsrats weist die Unterstellungen der kantonalen SVP zurück

06.01.2004 - Solothurn – Das Büro des Kantonsrats weist die Unterstellungen der kantonalen SVP zurück, es habe beim Vergleich mit ehemaligen Organen der Solothurner Kantonalbank unkorrekt gehandelt. Die SVP hatte diese Vorwürfe in einer Medienmitteilung erhoben. Das Büro des Kantonsrates zeigt sich über diese Vorwürfe überrascht, weil es seinen Entscheid ohne Enthaltungen einstimmig - also mit der Stimme des Fraktionschefs der SVP - fällte.

Das Büro des Kantonsrats hat seine Medienmitteilung über den aussergerichtlichen Vergleich mit sieben ehemaligen Organen der Solothurner Kantonalbank umgehend nach seinem Zustandekommen – also noch am 30. Dezember 2003 - kommuniziert. Der Vorwurf, das Büro habe diese Medienmitteilung absichtlich während der Ferienzeit publiziert, ist somit haltlos und sogar wider besseres Wissen erfolgt.

Der Öffentlichkeit war bekannt, dass die Verjährungsverzichtserklärungen der ehemaligen Organe der SKB bis Ende 2003 befristet waren und dass demzufolge bis Ende des Jahres etwas geschehen musste. Insofern ist die Medienmitteilung des Büros vom 30. Dezember 2003 also nicht überraschend sondern ohne jeglichen Verzug erfolgt.

Es wurde das Ergebnis - nämlich 2,5 Mio. Franken für den Kanton - mitgeteilt mit der Einschätzung, dass es besser sei, den Betrag jetzt einzunehmen, statt weitere jahrelange, komplizierte und teure Prozesse mit ungewissem Ausgang zu führen.

Sie wurde im übrigen auch nicht von der kantonalen Verwaltung verbreitet, sondern von den Parlamentsdiensten im Auftrag des Büros des Kantonsrats.