UNO-Fakultativprotokoll der Kinderrechtekonvention – Ja zum Beitritt

21.01.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten den Beitritt der Schweiz zum UNO-Fakultativprotokoll der Kinderrechtekonvention und befürwortet damit eine Anpassung der Strafnorm über den Menschenhandel zwecks Organhandel und Zwangsarbeit.

Das Fakultativprotokoll verlangt die Unterstrafestellung des Kinderverkaufs zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des kommerziellen Organhandels sowie der Zwangsarbeit.

Die Situation in der Schweiz ist dergestalt, dass schon zum heutigen Zeitpunkt die Strafrechtsordnung den Anforderungen des Fakultativprotokolls genügt.

Einzige Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels, der lediglich den Handel mit Menschen zum Zwecke ihrer sexuellen Ausbeutung verbietet. Menschenhandel zum Zwecke der Entnahme von Körperorganen wird vom heutigen Art. 196 StGB nicht erfasst.

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten die Schliessung dieser Lücke im StGB und erachtet den Revisionsentwurf als ein griffiges Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels zu allen denkbaren Zwecken.