Vernehmlassung Leitbild 2004 – Menschen mit Behinderungen

28.01.2004 -

Solothurn, 28. Januar 2004 – Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit dem Leitbild Menschen mit Behinderung einzuleiten.

Aufgrund einer vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion ist der Regierungsrat bauftragt worden, die Basisqualität für alle Heime für behinderte Menschen im Kanton Solothurn zu definieren und ein Qualitätscontrolling einzuführen. Im Departement des Innern wurde das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) mit dieser Aufgabe im Januar 2003 betraut.

Dieses - von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ausgearbeitete Leitbild – liegt nun vor und wurde im Dezember 2003 von der Arbeitsgruppe der Vernehmlassungsgruppe (Begleitgruppe) und dem Amt Amt für Gemeinde und soziale Sicherheit verabschiedet.

Zweck des Leitbildes

  • Ist eine Absichtserklärung des Kantons Solothurn und wird vom Regierungsrat in Kraft gesetzt. Es bezweckt die Anerkennung, Konkretisierung und Umsetzung von Selbstbestimmung, Gleichberechtigung sowie Integration der Menschen mit Behinderung im Kanton Solothurn.
  • Entwickelt SOLL-Vorstellungen über das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in den nächsten 6 – 10 Jahren.
  • Enthält den Auftrag zur Umsetzung und konkretisiert diesen in Massnahmenempfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Einbezug der Betroffenen und in Zusammenarbeit mit den in diesem Bericht tätigen privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen.