"Bedingtes Ja" zu sektoriellen Personennummern

07.07.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat sagt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern zum Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren nur bedingt ja zur Einführung von Nummern für die Einwohner (sektorielle Personenidentifikatoren). Diese sollen den elektronischen Datenaustausch zwischen Personenregistern über einen speziellen, vom Bund zur Verfügung gestellten, Server erleichtern. Offene Fragen, insbesondere die verfassungsrechtliche Grundlage, die Datensicherheit und die Kosten/Nutzen, sind – nach Meinung des Regierungsrates - vorgängig noch zu klären.

Statt einer einzigen Nummer für jeden Einwohner (eidgenössischer Person- enidentifikator) schlägt der Bund verschiedene separate Nummern für die Bereiche (Sektoren) "Bevölkerung", "Strafverfolgung", "Statistik", "Verteidigung und Zivilschutz", "Steuern" und "Sozialversicherungen" (sektorielle Identifikationsnummern, SPIN) vor. Über einen speziellen Server (Identifikationsserver), der vom Bund betrieben werden soll, sollen die berechtigten Behörden ihre Daten austauschen können. Mit Ausnahme des Bereichs der Statistik fehlt für die Einführung von SPIN’s eine verfassungsrechtliche Grundlage in der Bundesverfassung. Deshalb sollen die Kantone den Anschluss an diesen Server beim Bund beantragen können und dabei nachweisen, dass genügend kantonale gesetzliche Grundlagen dafür bestehen.

Der Regierungsrat sagt nur bedingt ja zur vorgeschlagenen Lösung. Offene Fragen müssen vorher geklärt werden.

Die - auch aus datenschutzrechtlicher Sicht - wichtige Frage der Einführung von SPIN’s soll schweizweit einheitlich geregelt werden. Unterschiedliche kantonale Lösungen (Anschlussrecht an den Server ist freiwillig) führen nicht zum gewünschten effizienteren elektronischen Datenaustausch. Deshalb ist die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage in der Bundesverfassung für SPIN’s zu prüfen. So kann eine politische Diskussion und im Falle eines "Ja" eine demokratisch legitimierte Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden.

Nicht geklärt ist ferner, ob und falls ja, mit welchen technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen (Datensicherheit) etwa Angriffe von Hackern gegen den Server, die SPIN’s etc. zumindest auf ein absolutes Minimum beschränkt werden können.

Zudem wird für die Gemeinden und Kantone kaum mit einem zahlungswirksamen Nettonutzen gerechnet werden können, sondern dass im Gegenteil die Kosten den Nutzen deutlich übersteigen werden.