Ja zu neuen Mindestvorschriften für Höhere Fachschulen

07.07.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die vorgeschlagene Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen (HF-Verordnung). In einzelnen Punkten verlangt er aber eine Überarbeitung.

Mit einer neuen Verordnung will der Bund diesen Bildungsbereich neu ordnen. Notwendig ist diese Reform insbesondere deshalb, weil der Bund neu auch die Regelungskompetenz für die Schulen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst erhält.

Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf der HF-Verordnung grundsätzlich einverstanden und hält ihn für geeignet, sowohl den bisher im Zuständigkeitsbereich des Bundes stehenden Höheren Fachschulen (Technik, Wirtschaft, Gestaltung) als auch den neu dazu kommenden (Gesundheit, Soziales und Kunst) gerecht zu werden. Der Entwurf positioniert die Höheren Fachschulen als dritte Säule neben den Universitäten und den Fachhochschulen. Er enthält offene Regelungen, was die Realisierung branchenspezifischer Eigenheiten erlaubt.

Im Einzelnen schlägt der Regierungsrat aber verschiedene Korrekturen und Präzisierungen vor, so betreffend der Durchlässigkeit zu den Fachhochschulen, den Regelungen für Praktika und die Anrechung der Berufstätigkeit sowie bei den Titeln.