Ja zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in OeV-Zentren

07.07.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in einer Stellungnahme an die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen und Flughäfen. Er erwartet aber, dass dem Schutz der Arbeitnehmer entsprechend Rechnung zu tragen ist.

Im Kanton Solothurn ist eine generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen vom Volk bereits zweimal verworfen worden. Trotzdem besteht auch hier ein Bedürfnis der Konsumenten insbesondere auch an Sonntagen an vereinzelten Orten einkaufen zu können.

Der Regierungsrat unterstützt deshalb die vorgesehene Änderung des Arbeitsgesetzes. Danach dürfen Arbeitnehmer in Zentren des öffentlichen Verkehrs auch sonntags beschäftigt werden. Er befürwortet auch die Sondernormen, die zum Schutz dieses Personals eingeführt werden sollen (Ausgleich an Freizeit und Anrecht auf mindestens zwölf freie Sonntage pro Jahr).

Schliesslich ist nach seiner Auffassung der Begriff "Zentren des öffentlichen Verkehrs" weit zu fassen, so dass zumindest auch Bahnhöfe mittlerer Grösse darunter fallen.