KANTONSRAT: Justizkommission streicht Proporzinitiative von der Traktandenliste
05.07.2004 - Solothurn – Die Justizkommission (JUKO) hat die von ihrem Präsidenten (Herbert Wüthrich, SVP Gerlafingen) nachträglich traktandierte Volksinitiative "Proporz für die Regierung" von der Traktandenliste genommen und die Beratung auf die August-Sitzung verschoben. Im weiteren hat sie der befristeten Weiterführung eines zusätzlichen Gespanns a.o. Untersuchungsrichter/Protkollführerin zugestimmt und hat Richtlinien für die Vorbereitung von Wahlen in der Zuständigkeit der Justizkommission verabschiedet.
Erst nachdem die Einladung für die JUKO-Sitzung vom 1. Juli 2004 bereits versandt war, beschloss der Regierungsrat am 21. Juni 2004 seinen Antrag zur Volksinitiative "Proporz für die Regierung". Daraufhin änderte der JUKO-Präsident im Einverständnis mit den Vizepräsidenten kurzfristig die Traktandenliste, indem er ein Geschäft ausfallen liess, und an dessen Stelle die Proporzinitiative traktandierte. Die JUKO liess aber auf Antrag der FdP dieses Geschäft wieder von der Traktandenliste streichen. Die FdP betont, dass es ihr keinesfalls um ein politisches Geplänkel gehe, die Zeit für dieses bedeutende Geschäft aber viel zu kurz für eine seriöse Vorbereitung war. Dieser Meinung schlossen sich auch die CVP- und die SP-Fraktion an. Die Vorlage "Proporz für die Regierung" wird nun für die nächste JUKO-Sitzung vom 19. August 2004 traktandiert werden.
Verabschiedet hat die JUKO die befristete Weiterführung des Einsatzes eines zusätzlichen Gespanns a.o. Untersuchungsrichter/Protokollführerin. Der Einsatz dieses zusätzlichen Gespanns ist bis am 30. November 2004 bzw. bis am 28. Februar 2005 befristet. Da die Reform der Strafverfolgung erst am 1. August 2005 in Kraft tritt und die personelle Dotierung der Strafverfolgungsbehörden erst zu diesem Zeitpunkt definitiv geregelt wird, ist die Anstellung des a.o. Gespanns bis zum 1. August 2005 zu verlängern.
Auch verabschiedet wurden neue Richtlinien für die Vorbereitung von Wahlen in der Zuständigkeit der Justizkommission des Kantonsrates. Weil es schon länger ein Bedürfnis war und in Anbetracht der zahlreichen bevorstehenden Beamtenwahlen infolge der Reform der Strafverfolgung, hat sich die JUKO Richtlinien für Wahlgeschäfte erarbeitet.