Kernenergieverordnung – zurück zur Überarbeitung

07.07.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat weist in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Energie den Entwurf zur Kernenergieverordnung zur Überarbeitung zurück. Er macht aber klar, dass er keine Abstriche zulässt, wenn es um den sicheren Anlagenbetrieb geht.

Der Regierungsrat wehrt sich vor allem gegen Regelungen, die dem Kernenergiegesetz widersprechen, die Verfahren komplizieren oder für die Sicherheit kontraproduktiv sein könnten. Solche Bestimmungen würden die Wettbewerbsfähigkeit schmälern und heutige und zukünftige Arbeitsplätze gefährden.

Er erwartet eine schlanke Kernenergieverordnung (KEV), welche die Wirtschaftlichkeit und die internationale Konkurrenzfähigkeit eines sicheren Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke nicht schmälert. Die Verordnung soll nur soviel regeln wie nötig. In Bereichen, in denen das Kernenergiegesetz bereits stark ins Detail geht und praktisch Verordnungscharakter aufweist, darf die Verordnung nicht mehr weitere Einzelheiten regeln.

Der Regierungsrat bringt in seinem Antwortschreiben deutlich zum Ausdruck, dass für ihn der sichere Anlagenbetrieb höchste Priorität habe. In diesem Bereich lässt er bei der Überarbeitung absolut keine Abstriche irgendwelcher Art zu.