Nein zur geplanten Gebietsabteilung – festhalten am WG32
07.07.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seinem Schreiben an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die gemäss Studie "Kommunikationsräume und Wirtschaftsgebiete der Schweiz" geplante massive Reduktion des bisherigen Werbegebietes (WG 32) aus staats-, medien- und wirtschaftspolitischen Gründen kategorisch ab. Der Regierungsrat fordert, dass am bisherigen WG 32 festgehalten wird.
Der Regierungsrat bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass – gemäss Studie - das für den Kanton Solothurn schwergewichtig relevante, bisherige Werbegebiet Solothurn (WG Nr. 32) derart reduziert würde, dass dieser Vorschlag aus staats-, medien- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht hingenommen werden kann. Das vorgeschlagene WG Solothurn (neu Nr. 17) würde neu 111'000 statt bisher rund 340'000 Einwohner umfassen, eine Schrumpfung um zwei Drittel!
Er zeigt zwar Verständnis für die umwälzenden Veränderungen in der Medienlandschaft und den daraus daraus resultierenden Anpassungen. Diese gehorchen vor allem gewissen "Megatrends" der Konzentration, welche vor allem betriebswirtschaftlich geprägt sind (Skaleneffekte). Nichtsdestotrotz stehen solchen Megatrends auch unübersehbar und verstärkt gesellschaftliche Bewegungen zu regionaler, kleinräumiger Identifikation gegenüber. Er bemängelt insbesondere, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Homogenität von Wirtschaftsräumen durch Pendler, welche in der Studie als ein massgebendes Kriterium verwendet wurden, nicht wirklichkeitsgetreu abgebildet werden. Pendler würden sich räumlich über ihren Wohnort und nicht über ihren Arbeitsort definieren. Die Bedeutung der WG würde sich daher nicht nur aus arbeitsmarktlicher Sicht, sondern in erster Linie aus Gründen räumlicher Zusammengehörigkeiten und politisch-sozialer Kohärenz identifizieren. Identifikation und Kohärenz sind für das bisherige WG 32 weitherum anerkannt.
Der Regierungsrat gibt zu bedenken, dass für ihn, neben allfälligen Umstrukturierungen und Arbeitsplatzverlusten bei Medienunternehmen mindestens ebensosehr eine indirekte Auswirkung ins Gewicht fällt: durch die WG-Änderung ergäbe sich auch ein verändertes Verhalten im Platzieren von Werbungen. Insbesondere führen bescheidenere Werbeaufwendungen in kleineren Gebieten immer wieder, wie Informationen aus verschiedenen Branchen zeigen, zu Umsatzschmälerungen. Dies kann sich kummuliert sehr wohl volkswirtschaftlich ungünstig auswirken.
Der Regierungsrat befürchtet zudem, die durch die Studie vorgeschlagene Gebietsabgrenzung würden wichtige Funktionen unserer leistungsfähigen und innovativen Medienunternehmen mittelfristig gefährden. Deshalb sei es staatspolitisch nicht akzeptabel, dass auf der Basis von fragwürdigen Kriterien einem Strukturwandel Vorschub geleistet wird, dessen gesellschaftliche Konsequenzen unerwünscht sind.
Der Regierungsrat erwartet deshalb, dass am bisherigen WG 32 festgehalten wird.