Soziale Krankenversicherung - Ja mit Vorbehalten zu Änderungen

07.07.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern macht er indes Vorbehalte im Bereich der Spitalfinanzierung und bezüglich der Förderung der Managed-Care-Modelle.

Die wesentlichsten Änderungen, welche der Bundesrat in zwei separaten Botschaften vorschlägt, betreffen die Spitalfinanzierung sowie die Förderung von Managed-Care-Modellen. Der Regierungsrat begrüsst im Wesentlichen die vorgeschlagenen Änderungen.

Im Bereich der Spitalfinanzierung ist er der Auffassung, dass der bisherige Kostenteiler 50% Kanton und 50% Krankenversicherer unbedingt beizubehalten ist. Wegen der durch den Entscheid des EVG ausgelösten Mitfinanzierung der medizinisch bedingten ausserkantonalen Hospitalisationen sowie der Mitfinanzierung der innerkantonalen Behandlungen von Zusatzversicherten in den öffentlichen Spitälern haben die Kantone in den vergangenen acht Jahren enorme Mehrkosten finanzieren müssen.

Hinzu kommt neu noch die Mitfinanzierung der auf der Spitalliste stehenden Privatspitäler (inkl. Investitionsanteil). Angesichts aller Mehrkosten für die Kantone muss deshalb die Mitfinanzierung der Investitionskosten durch die Krankenversicherer unter Beibehaltung des heutigen 50/50 Kostenteilers erfolgen.

Der Regierungsrat ist ferner skeptisch gegenüber der vorgeschlagenen Regelung zu den Managed Care-Modellen. Die Auflagen an die integrierten Versorgungsnetze sind so restriktiv gehalten, dass zu befürchten ist, dass entweder keine solche Netze entstehen oder dass die Versicherten diese Versicherungsform nicht wählen.

Im Weiteren ist auch die fehlende Verpflichtung der Versicherer, solche Netze anzubieten, ein Hinderungsfaktor für deren Verbreitung. Falls überdies die Aufhebung des Vertragszwangs scheitern sollte, dürften die Bestimmungen ohne Wirkung bleiben.

Der Regierungsrat setzt sehr viel Hoffnung in die kosteneindämmenden Effekte von Managed Care-Modellen. In dieser Form sei der Ansatz allerdings im Vornherein zum Scheitern verurteilt. Daher müsse die Vorlage in jener zur Vertragsfreiheit integriert und der Umfang der Finanzierungsverantwortung klar umschrieben werden.