Wenig Begeisterung für die jüngste Teilrevision des Asylgesetzes

30.07.2004 - Solothurn – In seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Flüchtlinge zur Teilrevision des Asylgesetzes bezweifelt der Regierungsrat den Nutzen der vorgeschlagenen zusätzlichen Massnahmen. Die Ausrichtung auf die Repression wird nach seiner Meinung den Migrationsdruck kaum lindern. Zudem lehnt der Regierungsrat klar alle Massnahmen ab, die darauf hinzielen, den Bund auf Kosten der Kantone zu entlasten.

Der Regierungsrat bringt in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Flüchtlinge seine Enttäuschung über die Vorschläge der Teilrevision zum Ausdruck. Nach seiner Meinung setzt der Bund auf repressive Massnahmen, ohne die Konsequenzen für Justiz-, Polizei- und Sozialwesen zu bedenken. Der Regierungsrat will eine menschenrechtskonforme und nachhaltige Entwicklung im Ausländer- und Asylbereich.

Die Ausdehnung der Ausschaffungshaft um drei Monate etwa wird kaum abschrecken, solange mit dem Absitzen der nunmehr maximal zwölf Monaten die Anwesenheit in der Schweiz erzwungen werden kann. Die Durchsetzungshaft ist rechtlich problematisch, da sie theoretisch unbeschränkt dauern kann. Verschiedenen administrativen Massnahmen, die das Asylverfahren beschleunigen sollen, stimmt der Regierungsrat zu (zB. Förderung der Papierabgabe, Gebühren bei bestimmten Verfahren).

Auf entschiedene Ablehnung stossen diejenigen Massnahmen, womit der Bund auf Kosten der Kantone sparen will (genereller Ausschluss von der Sozialfürsorge im Falle eines negativen Asylentscheides). Der weitere Aufenthalt in der Schweiz nach negativem Asylentscheid würde gemäss Vorschlag generell als illegal gelten, womit die damit verbundenen Kosten bei den Kantonen anfallen. Dies praktiziert der Bund heute schon bei den sogenannten Nichteintretensentscheiden (NEE). Eine Ausdehnung dieses Systems bekämpft der Regierungsrat mit aller Kraft.