| 30.06.2004 - beschlossen - Den letzten Teil des Anhangs zur Verordnung über den Zivilstandsdienst auf 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum gilt die neue Verordnung über den Zivilstandsdienst vom 16. Mai 2000 (VZD) vollumfänglich und die kantonale Revision im Zivilstandswesen ist abgeschlossen.
- Eine Änderung der Verordnung über die Fortbildung der Volksschullehrer (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
Stellung bezogen - zum Entwurf der Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt
- zum Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz
- zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten
STAATSKANZLEI |