Fachstelle Kindesschutz - Vertrag in Auftrag gegeben
23.06.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat einen Projektkredit von einer Million Franken für ein dreieinhalbjähriges Pilotprojekt "Fachstelle Kindesschutz" beschlossen. Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit (AGS) wurde beauftragt, mit der Trägerschaft - der Familienberatung Olten-Gösgen - einen entsprechenden Vertrag bis 2007 abzuschliessen.
Die Trägerschaft der Familienberatung und Mütter-Väterberatung Olten-Gösgen wird im Auftrag des Kantons ab Sommer 2004 eine Fachstelle Kindesschutz aufbauen und führen. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes stimmte dem Vorhaben bereits am 8. Juni 2004 zu. Das Pilotprojekt ist vorerst auf dreieinhalb Jahre befristet und soll im letzten Jahr, vor Ablauf des Vertrages, im Hinblick auf eine allfällige definitive Weiterführung, überprüft werden. Für die Fachstelle Kindesschutz werden besondere Büroräumlichkeiten gemietet und eine zentrale Telefonnummer eingerichtet. Die Stelle wird an Werktagen zu den Bürozeiten erreichbar sein. Für die übrigen Zeiten ist eine Pikett-Regelung mit dem Kantonsspital Aarau vorgesehen.
Die Aufgaben der Fachstelle basieren auf dem vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen Kindesschutzkonzept 2002, nämlich im Bereich der verschiedenen Formen der Kindsmisshandlung, insbesondere der Vernachlässigung, der seelischen Misshandlung, der sexuellen Ausbeutung und der physischen Gewaltanwendung qualifizierte und spezialisierte fachliche Hilfe anzubieten. Die Arbeit der Fachstelle gliedert sich in vier Dienstleistungen:
- Prävention, d.h. Oeffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung für Institutionen und Behörden;
- "Intake", d.h. Kurzberatungen, telefonische Auskünfte und Triage;
- Beratung, d.h. qualifizierte Beratung und Erstellen von Handlungsempfehlungen für Vormundschaftsbehörden;
- Case Management, d.h. Fallführung und Koordination bei komplexen Kindesschutzfällen.
Das Pilotprojekt Fachstelle Kindesschutz wird im Umfang von einer Million Franken ausschliesslich durch Beiträge aus Fonds-Mitteln ermöglicht und soll während der Pilotphase von dreieinhalb Jahren den ordentlichen Finanzhaushalt von Kanton und Einwohnergemeinden nicht belasten.
Dennoch wurde bereits im Hinblick auf eine allfällige Weiterführung bei nachgewiesenem Bedarf darauf geachtet, dass die Trägerschaft der Fachstelle Gewähr für Kontinuität und breite Akzeptanz bietet und die Einwohnergemeinden über die Organisationsform mit einbezogen werden. Die Einwohnergemeinden ermöglichen indirekt via Bettagskollekte (Ertrag 2002: 180‘000 Franken) die Einführungszeit, in der mit reduziertem Personalbestand gestartet wird. Der Schläfli-Fonds finanziert mit einem einmaligen Beitrag die Einrichtung der Fachstelle. Die regionalen Jugendfürsorgevereine ermöglichen mit 35'000 Franken, bei den regionalen Familienberatungsstellen die Kapazitäten im Kindesschutz massvoll zu erhöhen und deren Zusammenarbeit mit der zentralen Fachstelle Kindesschutz zu gewährleisten. Schliesslich gewährleistet der Lotterie-Fonds nach der Einführungszeit mit 750'000 Franken den Betrieb.
Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die im Sommer 2003 unter Leitung des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes ins Leben gerufene, interdisziplinäre Kindesschutzgruppe zu verankern. Ihr Auftrag ist es, die Fachstelle Kindesschutz und andere Kontaktstellen bei der Entscheidfindung in schwierigen Fällen von Kindsmisshandlung zu unterstützen und durch Erfahrungsaustausch Abläufe zu verbessern. Der Aufgabenbereich der kantonalen Fachkommission Jugend soll über die Jugendhilfe auch um den Kinderschutz und die Kinderrechte erweitert werden.
Mit dem Pilotprojekt kann ein von allen im Kindesschutzbereich involvierten Stellen und Behörden lange gehegtes Vorhaben umgesetzt werden, das u.a. auf den kantonalen Jugendbericht 1990, den eidgenössischen Kinderschutzbericht von 1992, und einem vom Kantonsrat erheblich erklärten Postulat von 1997 zurückgeht.