Für mehr Disziplin in den solothurnischen Schulen
25.06.2004 - Solothurn – Mit verschiedenen Disziplinarmassnahmen soll das Kerngeschäft der Schule - der Unterricht - gegen Störungen besser geschützt und gestärkt werden. Gegenüber disziplinarisch nicht mehr tragbaren Schülern soll als letzte und härteste Massnahme ein Ausschluss von maximal zwölf Wochen ausgesprochen werden können. Die Eltern haben für die Betreuung zu sorgen und die Vormundschaftsbehörde muss als Kindesschutzbehörde zwingend orientiert werden. Die Vorlage erweitert jedoch nicht nur die Disziplinarmöglichkeiten der Schule, sondern nennt ausdrücklich auch die Verantwortlichkeiten, die sowohl von den Schülern, ihren Eltern, aber auch von den Lehrpersonen wahrzunehmen sind, damit ein geordneter Schulbetrieb und ein förderliches Lernklima möglich wird. Frau Landammann Ruth Gisi hat als zuständige Bildungsdirektorin die entsprechende Vorlage heute der Oeffentlichkeit vorgestellt.
Das Thema Disziplinlosigkeit und Jugendgewalt war Gegenstand diverser politischer Vorstösse im Solothurner Kantonsrat. Als Antwort darauf will der Regierungsrat durch eine Gesetzesänderung das Kerngeschäft der Schulen - den Unterricht - schützen und die Lehrpersonen bei ihrer Arbeit besser unterstützen. Die Gesetzesänderung bezweckt die bestehende Palette an Instrumenten zur Bewältigung schwieriger Schulsituationen mit der härtesten aller Massnahmen, dem Schulausschluss, zu ergänzen. Als letzte und schärfste aller Massnahmen soll ein Schüler temporär bis maximal zwölf Wochen ausgeschlossen werden können, wenn der ordentliche Schulbetrieb anders nicht aufrecht erhalten werden kann.
Präventive, aber auch andere Massnahmen
Die vielfältigen präventiven, förderungs- und massnahmenorientierten Instrumente zur Bekämpfung schwieriger Schulsituationen sollen nach bewährter Praxis weiter geführt werden. Auch die Aktion SCHIK - in jedem Schulhaus soll die Schulleitung für die Bewältigung schwieriger Schulsituationen ausgebildet sein - wird weiter ausgebaut. (SCHIK = Schulinterne Kontaktperson) Daneben soll eine Reihe weiterer Massnahmen helfen, die Disziplin in den Schulen aufrecht zu erhalten oder besser in den Griff zu bekommen. Sehr viel verspricht man sich vom Projekt Geleitete Schulen. Starke Schulleitungen und Lehrpersonen-Teams können rascher und effizienter eingreifen, als eine allein agierende Lehrperson.
Im weiteren ist in Zusammenarbeit und Koordination mit der vom Regierungsrat ebenfalls beschlossenen Umsetzung des Kindesschutzkonzeptes im Kanton ein Netzwerk mit Time-out-Plätzen geplant sowie ein Interventionsteam, das aus Fachleuten besteht und im Bedarfsfall sofort eingreifen kann. Vorgesehen ist ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde- und Kantonsbehörden im Konfliktfall (Schulen, Vormundschaftsbehörde, Inspektorat, Schulpsycholgischer Dienst, Jugendanwaltschaft etc.). Von den Gemeinden wird erwartet, dass sie, wie im Volksschulgesetz empfohlen, entsprechende Schulordnungen erlassen und durchsetzen.
Eltern in die Pflicht nehmen
Die Eltern und Erziehungsberechtigten (Inhaber der elterlichen Sorge) sollen vermehrt in die Pflicht genommen werden. Sie müssen in Kooperation mit der Schule mithelfen, schwierige Schulsituationen zu meistern. Werden Schüler ausgeschlossen, dürfen diese nicht einfach sich selber überlassen werden. Die Inhaber der elterlichen Sorge sind während des Schulausschlusses für Betreuung und Beschäftigung zuständig. Sind sie infolge eigener Unzulänglichkeiten dazu nicht in der Lage, muss die Vormundschaftsbehörde als Kindesschutzorgan die nötigen Massnahmen ergreifen.
Anlehnung an Bundesgerichtsurteil
Im Kanton Solothurn soll damit ermöglicht werden, was in den meisten andern Kantonen bereits eine gesetzliche Grundlage gefunden hat. Im Kanton St. Gallen wurde eine Betreuungsstätte für aus disziplinarisch aus der Schule ausgeschlossenen Kindern geschaffen. Für den Kanton Solothurn ist eine solche Stätte nicht sinnvoll, weil die Zahl der zu erwartenden Ausschlüsse im Vergleich zum bedeutend grösseren Kanton St. Gallen nicht ausreichen würde. Er lehnt sich deshalb eng an die Gesetzgebung des Kantons Bern. Dessen Gesetzesänderung - zwölf Wochen Schulausschluss - wurde vom Bundesgericht als rechtmässig gewertet. Im Kanton Bern wurden im ersten Jahr des gesetzlich neu ermöglichten Schulausschlusses 23 Schüler und drei Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Einsparungen durch die Vermeidung von (teuren) Heimeinweisungen sind möglich dank kostengünstigeren ambulanten Massnahmen. Kosten entstehen für die Betreuung ausgeschlossener Schüler. Sie sind nicht quantifizierbar. Die finanziellen Kosten im Einzelfall betreffen die Eltern sowie die Gemeinden als Träger der Kosten für Kindesschutzmassnahmen.