Ja zur Verwendung von DNA-Profilen in Strafverfahren
23.06.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Polizei der Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen gundsätzlich zu. Die Verordnung enthält vorwiegend technische Detailregelungen.
Seit Juli 2000 betreibt der Bund bei der Koordinationsstelle am Institut für Rechtsmedizin in Zürich eine gesamtschweizerische Datenbank für forensische DNA-Profile (kriminaltechnische Spurenvergleiche). Es handelt sich um einen Probebetrieb, dessen Rechtsgrundlage sich in der bis Ende Dezember 2004 gültigen Verordnung des Bundesrates vom 31. Mai 2000 über das DNA-Profil-Informationssystem findet. Die Rechtsgrundlage für das definitive System bildet das neue Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (kurz DNA-Profil-Gesetz). Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 9. Oktober 2003 unbenutzt abgelaufen.
Die vorliegende Verordnung führt das genannte Gesetz im Hinblick auf seinen Vollzug näher aus. Da sich am nunmehr seit vier Jahren bewährten und reibungslosen Verfahrensablauf und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Instituten für Rechtsmedizin und der Kantonspolizei nichts ändert, stimmt der Regierungsrat der Verordnung grundsätzlich zu. Insbesondere teilt er die Ansicht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, dass lediglich Laboratorien, welche von der öffentlichen Hand getragen werden, zur Vornahme dieser hoheitlichen Tätigkeiten zugelassen werden sollen.