Nein zum Konsumenteninformationsgesetz
30.06.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat weist in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement den Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumenten (KIG) zurück. Hingegen würde er die Schaffung eines Gesetzes begrüssen, das die allgemeinen Zielsetzungen sowie Mindeststandards des Konsumentenschutzes enthielte.
Der Regierungsrat begrüsst es, dass den Anliegen der Konsumentenschaft Rechnung getragen werden soll. Er erachtet aber den vorliegenden Vorentwurf als nicht geeignet und weist ihn deshalb zurück. Als konkrete Mängel erachtet er das Fehlen von Definitionen für Schlüsselbegriffe, wie Sicherheit und Gesundheit oder Aussagen über den konkreten Vollzug sowie dessen finanzielle Zusatzbelastung für die Kantone. Im Weiteren sei – so der Regierungsrat - nicht ersichtlich, wie der Konsumentenschaft konkret zu ihrem Recht verholfen werden soll. Dazu sei auch die Regelungstiefe des Gesetzesentwurfes nicht nachvollziehbar.
Als Konsequenz listet der Regierungsrat daher in seiner Stellungnahme einige Grundzüge auf, die seiner Ansicht nach in einer Konsumentenschutzgesetzgebung geregelt sein müssten. Dazu gehören neben klaren Zielsetzungen auch einfache Verfahren, damit die Konsumenten ihre Rechte durchsetzen können, der Gesundheits- und Täuschungsschutz sowie damit verbunden ein Rückgabe- und Widerrufsrecht sowie eine Rückruf-Pflicht bei erheblichen Mängeln oder Gefahren.
Das geltende Bundesgesetz über die Information der Konsumenten hat sich in der Praxis als unbefriedigend erwiesen und stellt mehr oder weniger nur die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Finanzhilfe an Konsumentenorganisationen dar. Die Entwicklung der Märkte und die immer raschere Inverkehrbringung von Waren und Dienstleistungen erfordert eine Anpassung der geltenden Gesetzgebung für den Schutz der Sicherheit der Konsumenten. Gleichzeitig muss eine Regelung aber auch flexibel genug sein, um sich den rasch ändernden Bedingungen anzupassen.