Regierungsrat begrüsst Änderung des Binnemarktgesetzes
30.06.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement der Änderung des Binnenmarktgesetzes integral zu. Betreffend Notariatswesen verlangt er, dass in der Vorlage in jedem Fall klargestellt wird, wonach das Notariat auch künftig nicht in den Bereich des Binnemarktgesetzes fällt.
In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat auf einen Punkt speziell hin, wirft für ihn die Revisionsvorlage doch die Frage auf, ob damit nicht Eingriffe in die kantonale Organisationshoheit im Beurkundungswsen verbunden sind. Er verlangt daher eine eindeutige Klarstellung in der Vorlage, dass das Notariatswesen auch künftig nicht in den Geltungsbereich des Binnenmarktes fällt.