| 17.03.2004 - Beschlossen - eine Änderung der Vollzugsverordnung zum Sozialhilfegesetz (Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates)
- den Beitritt des Kantons Solothurn zur Rahmenvereinbarung «EURES-T Oberrhein»
Kenntnis genommen - vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über das Projekt «Selbständige Gerichtsverwaltung» und das Bau- und Justizdepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage an den Kantonsrat beauftragt
Stellung bezogen - zu den Vorentwürfen für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) und für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden)
- zum Konzept Wolf Schweiz und zum Konzept Luchs Schweiz
STAATSKANZLEI |