Grundsätzliches Ja zum neuen Chemikalienrecht

24.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement des Innern grundsätzlich die Einführung des neuen Chemikalienrechts auf den 1. Januar 2005. Durch die Einführung der neuen Vorschriften soll eine Harmonisierung mit dem EU-Recht erreicht werden. Zudem sollen bestehende Bestimmungen dem technischen Fortschritt angepasst und Handelshemmnisse gegenüber den wichtigsten Handelspartnern abgebaut werden. Änderungsanträge macht der Regierungsrat im Hinblick auf die Erhaltung des Schutzniveaus beim Umgang mit chemischen Produkten, sowie auf eine klarere Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen hinsichtlich eines praktikablen und effizienten Vollzugs.
 
Die geplante Harmonisierung mit dem EG-Recht führt nicht nur zu einer Anpassung an den technischen Fortschritt, sondern entspricht auch dem Wunsch und den Bedürfnissen der schweizerischen Wirtschaft. Gesamthaft betrachtet, wird sich diese Harmonisierung positiv auf den Chemiestandort Schweiz auswirken. Die in einigen Bereichen verschärften Vorschriften (Biozidprodukte, neue Stoffe, bestimmte Einschränkungen und Verbote), welche einigen auf den Schweizer Markt spezialisierten Betrieben gewisse Schwierigkeiten verursachen könnten, werden durch Vereinfachungen in anderen Bereichen (Aufhebung von Handelshemmnissen, Abschaffung von administrativen Hürden, Anerkennung von EG-Entscheiden) mehr als kompensiert.

Für den Konsumenten sind durch die Einführung des geplanten Verordnungsrechts keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten. Mit der vorgesehenen Öffnung des Schweizer Marktes wird ein grösserer Wettbewerb stattfinden. Produkte aus dem EU-Raum sollten leichter verfügbar werden, und die Verwendung identischer Normen wird den Vergleich zwischen schweizerischen und ausländischen Produkten erleichtern. Die erhöhte Konkurrenz wird dafür sorgen, dass etwaige anfängliche Zusatzkosten kompensiert werden.

Da die meisten Zubereitungen (Gemisch bestehend aus mehrere Stoffen) nicht mehr einer behördlichen Zulassungspflicht unterstehen, werden für viele kleinere und mittlere Unternehmen administrative Aufwände und Wartefristen entfallen. Diesen Erleichterungen stehen Prüf- und Beurteilungspflichten im Rahmen der Selbstkontrolle gegenüber. Der hierfür nötige Aufwand wird jedoch bereits heute erbracht, wenn Zubereitungen auch in die EU ausgeführt werden, wo solche Bestimmungen bereits existieren. Erhöht worden sind durch die Harmonisierung mit den EG-Vorschriften die Anforderungen an Biozidprodukte.
 
Der Zugang zum Schweizer Markt wird für Importeure aus der EU wesentlich erleichtert. Heute geltende, spezifisch schweizerische Vorschriften, die sich als Handelshemmnisse auswirken können, werden weitgehend mit dem EG-Recht harmonisiert, wodurch der Warenverkehr erheblich erleichtert werden wird. Mit der Angleichung an das EG-Recht werden sich zu Gunsten des Schutzniveaus auch die Anforderungen an Importe aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten erhöhen.