Ja zu den Konzepten Wolf und Luchs Schweiz
17.03.2004 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL stimmt der Regierungsrat den überarbeiteten nationalen Konzepten Wolf und Luchs zu. Er erachtet die erfolgten Anpassungen als praxisgerecht. Der Bund ist verpflichtet, Konzepte zum Umgang mit Grossraubtieren wie Wolf und Luchs auszuarbeiten. Der Kanton Solothurn ist vor allem vom Konzept Luchs betroffen, denn Wölfe leben im Gegensatz zum Luchs keine im Solothurner Jura.
Der Umgang mit Grossraubtieren wie Wolf und Luchs stellt die Kantone vor grosse Herausforderungen. Einerseits sind beides geschützte Tierarten zu deren Schutz die Schweiz auch international verpflichtet ist, andererseits können diese Tiere lokal beträchtlichen Schaden an Nutztieren verursachen und den Wildbestand beeinflussen.
Ein pragmatisches Vorgehen ist deshalb gefordert. Die erfolgten Anpassungen der Konzepte Luchs und Wolf Schweiz werden – nach Meinung des Regierungsrates - diesen Ansprüchen weitgehend gerecht. Der Kanton Solothurn ist vor allem vom Konzept Luchs betroffen, denn Wölfe leben im Gegensatz zum Luchs keine im Solothurner Jura.
Der Regierungsrat begrüsst beim Luchskonzept insbesondere die neu definierten Eingriffskriterien, welche den Einfang oder den Abschuss von Luchsen nicht nur bei Nutztierrissen, sondern ebenso bei übermässigem Einfluss auf die lokalen Reh- oder Gemspopulationen möglich machen.
Dazu braucht es allerdings eine Absprache mit den anderen Jurakantonen und die zu erfüllenden Bedingungen sind streng.