Ja zum UNO-Übereinkommen gegen organisierte Kriminalität

03.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz und Polizeidepartement den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen transnational organisierte Kriminalität, zum Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels und zum Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel.

Die organisierte Kriminalität hat die innerstaatliche Dimension überschritten, sie zeigt zunehmend transnationale Auswirkungen und hat sich zu einem der grossen Probleme internationaler Politik entwickelt. Bislang gab es noch kein weltweites Instrument, welches spezifische Massnahmen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität zum Gegenstand hatte. Diese Lücke soll durch das vorliegende Übereinkommen und die Zusatzprotokolle geschlossen werden. Die Staatsverträge vermindern die Unterschiede unter den nationalen Gesetzessystemen und setzten Standards für die innerstaatlichen Rechte.

Bereits das geltende schweizerische Recht genügt den Ansprüchen des Übereinkommens. Eine Anpassung des Strafgesetzbuches wäre daher nicht nötig.

Die Schweiz kann mit dem Beitritt zum Übereinkommen und zu den beiden Zusatzprotokollen einen wichtigen Beitrag zur wirksameren Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf internationaler Ebene leisten.