Ja zur Stammzellenforschungsverordnung

03.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund die Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen. Als wichtig erachtet werden die klaren Regelungen für die Bewilligungen zur Gewinnung embryonaler Stammzellen, für Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren, für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen und für die Ein- und Ausfuhr embryonaler Stammzellen.

Mit dieser Verordnung wird die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung von menschlichen Embryonen minimiert. Der Regierungsrat stellt zudem befriedigt fest, dass der Datenschutz gewährleistet ist.

Er begrüsst zudem die geplante Schaffung eines Registers, welches regelt, dass Stammzellen nur dann gewonnen werden dürfen, wenn in der Schweiz für das Forschungsprojekt keine geeigneten Stammzellen vorhanden sind.