KANTONSRAT: FIKO verlangt Überprüfung der staatlichen Leistungen

05.03.2004 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung weitere Beschlüsse zur Sanierung der Staatsfinanzen gefasst. So will sie mit einem dringlichen Auftrag den Kantonsrat dazu bewegen, dass alle staatlichen Leistungen durch die Sachkommissionen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Ebenso hat sie wiederum harte Vorgaben zum Voranschlag 2005 aufgestellt. Dieser soll einen Überschuss von 20 Mio Franken aufweisen. Im weiteren hat die FIKO zum Spitalgesetz und zu weiteren sechs Vorlagen Stellung bezogen.

Spitalgesetz: Regierung soll über Pensionskassenregelung befinden Die FIKO beschränkte sich unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) darauf, sich nur zu den Bestimmungen und Anträgen der Sachkommission zu äussern, welche unmittelbar mit den Finanzen in Verbindung stehen. Im Zentrum der Beratungen in Anwesenheit von Gesundheitsdirektor Rolf Ritschard stand die künftige Pensionskassenregelung für das Personal aller Spitäler im Rahmen einer Spital-AG und deren finanziellen Folgen für den Kanton. Um dazu mehr Informationen zu erhalten, wurde ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage gestellt. Dieser wurde jedoch 4 zu 7 Stimmen abgelehnt. Um den Bedenken Rechnung zu tragen, beschloss die FIKO, einen zuvor in der Sachkommission abgelehnten Antrag wieder aufzunehmen. Dieser sieht vor, dass der Regierungsrat bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die berufliche Vorsorge für das Spitalpersonal regeln muss.

In Bezug auf die Kompetenzen bei der Bewilligung von Verpflichtungskrediten für Investition sprach sich die FIKO für die regierungsrätliche Fassung aus. Diese sieht vor, dass der Regierungskredit Kredite bis 10 Mio Franken und der Kantonsrat solche über 10 Mio Franken abschliessend bewilligen können. Bei der Bestimmung, ob die Spitalsteuer wie heute separat erhoben oder in die Staatssteuer integriert werden soll, unterstützte schliesslich die FIKO die Argumente der Sachkommission. Die notwendigen Mittel für die Spitäler sollen somit aus den allgemeinen Staatsmitteln, insbesondere den Erträgen der Staatssteuer, beschafft werden. Der Kantonsrat soll die Möglichkeit erhalten, die Staatssteuer in eigener Kompetenz um 20 Prozent zu erhöhen. Wenn man neben der heutigen Erhöhungskompetenz von 10 Prozent bei der Staatssteuer die heutige Spitalsteuer von 10 Prozent mit einbezieht, entspricht das den heutigen Kompetenzen des Parlamentes. Die FIKO verlangt jedoch, dass der Anteil für die Spitäler (heute rund 40 Prozent der gesamten Steuereinnahmen) den Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht wird.

Dringlicher Auftrag: Leistungen überprüfen
Die FIKO befasste sich erneut eingehend mit der Sanierung der Staatsfinanzen. Sie ist sich bewusst, dass der Weg für einen ausgeglichenen Haushalt und einen mittel- bis langfristigen Schuldenabbau steinig ist, um so mehr als am Horizont weitere weitgehend nicht beeinflussbare Mehrbelastungen drohen. Das Ziel kann ihrer Meinung nach nur mit einem Abbau oder einer Anpassung von staatlichen Leistungen erreicht werden. Sie will daher den Kantonsrat mit einem dringenden Auftrag dazu bewegen, im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) die Sachkommissionen zu beauftragen, in den Globalbudgets die übergeordneten Ziele, die Produktegruppen, die Leistungsaufträge und die Indikatoren vertieft auf ihre Notwendigkeit und Aktualität hin zu überprüfen. Die Kommission stimmte einem von Rolf Grütter (CVP, Breitenbach) ausgearbeiteten Vorstossentwurf zu. Der dringliche Auftrag soll an der Märzsession formell eingereicht werden.

Wiederum harte Vorgaben zum Voranschlag 2005
Einmal mehr gingen die Meinungen zwischen der SP und den bürgerlichen Parteien von CVP, FdP und SVP über die Ausgestaltung der Vorgaben zu Handen des Regierungsrats auseinander. Die SP sprach sich für die von Finanzdirektor Christian Wanner vorgeschlagenen Eckwerte (ausgeglichenes Budget, 85 Mio Franken Nettoinvestitionen) aus. Sie setzte sich insbesondere für Vorgaben bei den beeinflussbaren Ausgaben ein. Für die Kommissionsmehrheit stand jedoch eine Weiterführung der bisherigen bewährten Strategie im Vordergrund. Nachdem für 2004 ein ausgeglichenes Budget angestrebt wurde, gelte es allen Widerwärtigkeiten zum Trotz nun einen weiteren Schritt zu tun und einen Überschuss in der Erfolgsrechnung (Laufende Rechnung) anzustreben. Auch bei den Nettoinvestitionen lehnte es die Mehrheit ab, ein höheres Volumen als 80 Mio Franken zuzulassen. Die Vorgaben zum Budget 2005 umfassen somit einen Überschuss von 20 Mio Franken in der Erfolgsrechnung, maximal 80 Mio Franken Nettoinvestitionen und einen Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 Prozent.