KANTONSRAT: GPK lässt sich über die rechtlichen Grundlagen im Submissionswesen orientieren
12.03.2004 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats hat sich in einer ersten Sitzung mit dem Schwerpunktthema «Submissionswesen» beschäftigt. Nach der Information über die rechtlichen Grundlagen bestimmte die Kommission das weitere Vorgehen.
Die Kommission hat beschlossen, das Submissionswesen als Schwerpunktthema für das Jahr 2004 aufzugreifen. Behörden und Gemeinwesen beziehen auf dem freien Wirtschaftsmarkt für ihre Aufgabenerfüllung Sachmittel und Leistungen von privaten Anbieterinnen und Anbietern. Die Begriffe «öffentliches Beschaffungswesen», «Submissionswesen» und «Vergabewesen» werden in diesem Zusammenhang synonym verwendet. Dabei wird unterschieden zwischen Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen. In der kantonalen Gesetzgebung ist festgehalten, dass alle Anbieterinnen und Anbieter gleich behandelt und nicht diskriminiert werden. Die Auftraggeberin vergibt einen Auftrag im offenen oder im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von Gesamtwert (Schwellenwert) des zu vergebenden Auftrags ab. Im kantonalen Gesetz sind die Abläufe und entsprechende Kriterien betreffend Öffnung, Prüfung und Zuschlag genau definiert. Unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) hat sich die GPK von Franz Fürst, Rechtsdienst Bau- und Justizdepartement, die gesetzlichen Grundlagen für das Submissionswesen erläutern lassen. Die vier Ausschüsse der GPK werden in den Bereichen Tiefbau, Hochbau, Dienstleistungen und Spitäler prüfen wie die Praxis der verschiedenen Ämter bei der Vergabe von Aufträgen ist. Die GPK beabsichtigt, über ihre Erkenntnisse und allfälligen Empfehlungen bis Ende Jahr einen Bericht vorzulegen.