Regierungsrat lehnt Schadenersatzforderung von Markus Henzi ab
04.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt das vom ehemaligen Untersuchungsrichter Markus Henzi im Dezember 2003 eingereichte Begehren um Schadenersatz und Genugtuung ab, weil die Haftungsvoraussetzungen nicht gegeben sind und das Gesuch verspätet eingereicht worden ist. Henzi forderte rund 420'000 Franken und meldete zudem einen Nachklagevorbehalt an. Er machte geltend, dass ihm durch negative Berichterstattung im Zusammenhang mit gegen ihn ab September 2002 durchgeführten Verfahren Schaden zugefügt worden sei.
Der frühere Solothurner Untersuchungsrichter Markus Henzi hat im Dezember 2003 beim Regierungsrat des Kantons Solothurn ein Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren mit Rechnung eingereicht. Er forderte, dass ihm der Kanton Solothurn rund 420'000 Franken bezahle für Schaden, der ihm durch negative Berichterstattung im Zusammenhang mit gegen ihn ab September 2002 durchgeführten Verfahren zugefügt worden sei.
Ein Strafverfahren war im Januar 2003 eingestellt worden, da Markus Henzi kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte.
Das Disziplinarverfahren wurde im Mai 2003 abgeschlossen mit der Feststellung, dass Markus Henzi sich als Untersuchungsrichter verschiedener Dienstpflichtverletzungen schuldig gemacht hatte.
Die Regierung nimmt in ihrem Schreiben an den Anwalt von Markus Henzi zum Begehren in dem Sinne Stellung, dass einerseits die Voraussetzungen für eine Haftung des Kantons Solothurn nicht erfüllt seien und andererseits das Gesuch nach Ablauf der gesetzlich bestimmten Verwirkungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und damit zu spät eingereicht worden sei.