Sicherheitszentrum für verhaltensauffällige Asylsuchende

24.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Realisierungsmöglichkeit eines Sicherheitszentrums für renitente Asylsuchende prüfen soll. Der Kantonsrat hatte eine diesbezügliche Motion der FdP/JL-Fraktion im Dezember 2003 als erheblich erklärt.

Mit Erheblicherklärung der Motion wurde der Regierungsrat ersucht, eine Vorlage zur Realisierung eines Sicherheitszentrums für renitente Asylsuchende auszuarbeiten, welches entweder vom Kanton Solothurn allein oder zusammen mit anderen Kantonen erstellt und betrieben wird. Mit der Realisierung oder der Beteiligung an einem solchen Sicherheitszentrum soll die spezielle Unterbringung von verhaltensauffälligen Asylsuchenden ermöglicht werden. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, die in den ordentlichen Betreuungsstrukturen nicht mehr tragbar sind, oder im öffentlichen Raum andere Personen schwerwiegend stören oder beeinträchtigen, einzuschränken.

Zur Klärung der Frage, ob im Kanton Solothurn ein solches Sicherheitszentrum geschaffen werden kann, oder ob sich andere Kantone daran beteiligen, bzw. ob der Kanton Solothurn sich an einem Sicherheitszentrum eines anderen Kantons beteiligen will, wurde nun unter dem Vorsitz von Bernhard Felder, Leiter Sozialhilfe und Asyl des Amtes für Gemeinden und soziale Sicherheit, eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Diese setzt sich aus Vertretern der im Kantonsrat vertretenen Parteien sowie aus Fachpersonen verschiedener Ämter und Funktionen zusammen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, ein Konzept auszuarbeiten, die Folgekosten aufzuzeigen, mögliche Standorte zu eruieren und die Beteiligungsfrage mit anderen Kantonen zu klären. Danach ist dem Regierungsrat Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.