Sozialgesetz geht in die Vernehmlassung
29.03.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf eines Sozialgesetzes beschlossen und das Departement des Innern beauftragt das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2004. Ziel der Reform ist, die mit dem Gesetz Aufgabenreform "soziale Sicherheit" eingeleitete Aufgabenteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden, welche in einem ersten Baustein die Finanzströme entflocht, abzuschliessen. Ziel ist nicht, die Angebote der sozialen Sicherheit inhaltlich wesentlich zu reformieren. Formal fasst das Sozialgesetz 14 bisherige Gesetze aus dem Bereich der sozialen Sicherheit zusammen. Dadurch können diese Gesetze aufgehoben werden. Die Anzahl der Paragraphen wird dabei halbiert: von 340 auf 170.
Das Sozialgesetz basiert auf zwölf Stossrichtungen, und zwölf Neuerungen. Die Stossrichtungen orientieren sich vor allem an der wirkungsorientierten Verwaltungsführung:
- Sozialziele verwirklichen
- Gleichwertigkeit aller sozialen Hilfen anerkennen
- Angebote der sozialen Sicherheit vernetzen
- Soziale Leistungsfelder zusammenfassen und Einzelgesetze aufheben
- Kompetenzen und Verantwortungen klar zuweisen
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit aufbauen
- Sozialrat als Steuerungsorgan einsetzen
- Sozialleistungen als Subjektfinanzierung statt als Objektfinanzierung ausrichten
- Variante: Sozialregionen bilden
- Variante: Kostenverteiler Kanton - Gemeinden nach der Aufgabenreform vereinfachen
- Rechtsmittelwege vereinheitlichen
- Sozialgesetz als "sunset act" zeitlich befristen.
Der Kanton hält an seiner Lenkungs- und Steuerungsfunktion der sozialen Sicherheit fest. Neben dem normativen Sozialgesetz und der Sozialverordnung bilden der Sozialplan die strategische und die Sozialprogramme die operative Grundlage für das staatliche Handeln. In einem Sozialbericht ist periodisch über die Resultate und Wirkungen zu orientieren, damit die Grundlagen und Massnahmen angepasst werden können. Die Rechtsprechung sichert als Rechtskontrolle das rechtmässige und rechtsgleiche Erbringen der Leistung. Mit diesem Modell soll die Koordination unter den sozialen Hilfen, die Effektivität und Effizienz gesteigert werden.
Als inhaltliche Neuerungen sind folgende Leistungen hervorzuheben:
- Rechtsansprüche auf Sozialleistungen garantieren, insbesondere auch auf Sozialhilfe
- Sozialhilfe aber als Korrektiv zum Rechtsanspruch verstärkt von Gegenleistungen abhängig machen
- Kinderzulagen auf Fr. 200.- pro Kind und Monat erhöhen
- Grundstein legen für familien- und schulergänzende Betreuungsangebote Gesundheitsförderung im Alter, ambulante Pflege zu Hause und Langzeitpflege vernetzen und aus einer Hand erbringen.