700‘000 Franken für die Stiftung zur Förderung der Jugendkultur
18.05.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat der sich in Gründung befindlichen "Stiftung zur Förderung der Jugendkultur im Kanton Solothurn", für das Neubauprojekt der Kulturfabrik Kofmehl einen einmaligen Beitrag von 700'000 Franken gesprochen. Dieser Betrag entspricht der Grössenordnung des Engagements der Stadt Solothurn und der Gemeinden der Regionplanungsgruppe Solothurn. Die Mittel werden dem Lotterie-Fonds entnommen.
Die Kulturfabrik Kofmehl hat sich an ihrem Standort in der alten Fabrikhalle der Otto Kofmehl Metallwaren AG an der Gibelinstrasse 15 in Solothurn seit 1992 zu einem wichtigen Bestandteil der Jugendkultur mit überregionaler Bedeutung entwickelt. Im letzten Herbst hat sie die Kündigung für ihren jetzigen Standort im Westen Solothurns erhalten und muss sich nun nach einem neuen Standort umsehen.
Der Vertreter, der sich in Gründung befindlichen Stiftung, Rolf Studer (Solothurn) hat daraufhin mit den heutigen Betreibern und weiteren interessierten Kreisen Gespräche über die Möglichkeiten der Weiterführung der Kulturfabrik Kofmehl aufgenommen. Aus dieser Zusammenarbeit resultierte ein Konzept, an einem neuen Standort einen Neubau zu realisieren, für welchen die Stadt Solothurn ein Stück Land im Baurecht zur Verfügung stellt. Die sich in Gründung befindende gemeinnützige "Stiftung zur Förderung der Jugendkultur im Kanton Solothurn" übernimmt die Bauherrschaft und die Kulturfabrik Kofmehl als Verein zeichnet als Betreiberin verantwortlich.
Im April 2004 ersuchte die Stiftung um einen einmaligen Unterstützungsbeitrag an den geplanten Neubau zulasten des Lotterie-Fonds. Das Investitionsvolumen des Neubaus beläuft sich auf brutto Fr. 3'589'500.--.
Die Zusage des Regierungsrates ist an verschiedene Auflagen gebunden. So muss die sich in Gründung befindliche Stiftung rechtsgültig errichtet werden und die Mittel sind zweckgebunden für das Projekt "Neubau Kulturfabrik Kofmehl" zu verwenden. Zudem muss die Nutzung der Gebäulichkeiten - in Absprache mit den Betreibern - auch anderen Kulturinstitutionen möglich gemacht werden. Mit dieser Zusicherung sind auch keinerlei Verpflichtungen für spätere anlassbezogene Beiträge an das kulturelle Jahresprogramm der Betreiber verbunden.
Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung wurde vom Regierungsrat vorgängig zum Entscheid konsultiert.