Grundsätzliches Ja zur Cartagena-Verordnung
05.05.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung zur Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung) grundsätzlich zu. Das hat er in einem Schreiben an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgehalten. Da von der Verordnung weitgehend Bundesstellen betroffen sind, beantragt die Solothurner Regierung lediglich kleinere Anpassungen bezüglich Informationspflicht an die Standortkantone.
Am 11. September 2003 trat das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Kraft. Es ist das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen befasst. Das Protokoll soll gewährleisten, dass gentechnisch veränderte Organismen sicher transportiert, verändert und genutzt werden.
Eine Reihe, der im Protokoll von Cartagena festgesetzten Verpflichtungen, sind bereits durch die Bestimmungen der Freisetzungsverordnung abgedeckt. Die Cartagena-Verordnung soll nun die bestehenden Lücken beispielsweise in den Bereichen Ausfuhrverfahren, Teilnahme an internationalen Informationsverfahren oder unabsichtliche grenzüberschreitende Verbreitung regeln.
Die Verordnung weist die neuen Aufgaben und Pflichten ausschliesslich Bundesstellen zu. Weil der Kanton vom Vollzug deshalb kaum betroffen ist, beantragt der Regierungsrat auch nur wenige Anpassungen am Verordnungsentwurf. In seiner Stellungnahme schlägt er unter anderem vor, dass die betroffenen Standortkantone über den grenzüberschreitenden Verkehr informiert werden.
Um die exportierenden Betriebe administrativ zu entlasten, beantragt der Regierungsrat zudem, die Anforderungen an Begleitunterlagen möglichst zu harmonisieren und zu vereinfachen.