Ja zur Gleichstellung von Witwen- und Witwerrente

12.05.2004 - Solothurn - In seiner Vernehmlassung zum Entwurf der Änderungen der Verordnungen im Rahmen des 2. Paketes der 1. Revision des Gesetzes über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG an das Eidgenössische Departement des Innern begrüsst der Regierungsrat verschiedene wichtige Klarstellungen wie die Gleichstellung von Witwen- und Witwerrente.

Der Regierungsrat beurteilt den Entwurf der Änderungen der Verordnung im Rahmen des 2. Paketes der 1. BVG-Revision grundsätzlich positiv weil verschiedene wichtige Klarstellungen von materiellen Umsetzungsfragen vorgenommen werden. Dies betrifft u.a. die Gleichstellung von Witwen- und Witwerrenten.

Er begrüsst auch die Aufhebung der Möglichkeit der Verpfändung von Ansprüchen einer Vorsorgeeinrichtung. Explizit begrüsst der Regierungsrat, dass die Vorsorgeeinrichtungen Bestimmungen zur Teilliquidation zu erlassen haben, welche den von den Aufsichtsbehörden und der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Rechnung tragen.