Ja zur Revision des Anlagefondsgesetzes

18.05.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Eidgenössischen Finanzdepartementes die Revision des Anlagefondsgesetzes. Damit wird der Fonds- und Finanzplatz Schweiz gestärkt.

Mit der Revision des Anlagefondsgesetzes soll der Zugang von Schweizer Fonds zu den europäischen Märkten, der bis anhin eingeschränkt war, erleichtert werden. Neue Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage wie die SICAVs (Société d’Investissement à Capital variable) werden eingeführt. Dementsprechend soll das Anlagefondsgesetz in "Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" umbenannt werden. Dem revidierten Gesetz werden alle Formen der kollektiven Kapitalanlage unterstellt. Der wirksame Schutz der Anleger wird gewahrt. Das stärkt den Finanzplatz Schweiz.

Die Ziele der Revision können – nach Meinung des Regierungsrates - jedoch nur erreicht werden, wenn auch die steuerrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Sämtliche kollektiven Kapitalanlagen sollen in Zukunft der sogenannt transparenten Besteuerung unterliegen.