Kanton Solothurn - auf dem Weg zum ersten Gesamtarbeitsvertrag

17.05.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über das Staatspersonal und der Schulgesetzgebung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Damit schafft er die Grundlage, dass der nach gut zweijährigen Verhandlungen zwischen den Personalverbänden und den Arbeitgebervertretern ausgehandelte Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet werden kann.

Mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beschreitet der Kanton Solothurn Neuland, gab und gibt es doch bis heute keinen Kanton in der Schweiz, der einen einheitlichen GAV für sämtliche Arbeitnehmende – nämlich der Verwaltung, der Spitäler und der Schulen – besitzt.

Die finanzielle Situation des Kantons hat in den letzten Jahren kaum Raum gelassen, die Anstellungsbedingungen für das Staatspersonal in wesentlichen Teilen weiter zu entwickeln. Bei Begehren der Arbeitnehmendenorganisationen musste vielfach auf die GAV-Verhandlungen "vertröstet" werden. Deshalb hat der Regierungsrat für die GAV-Verhandlungen ein Kostendach von zehn Millionen Franken vorgegeben. Verbesserungen konnten im neuen GAV vor allem in der Krankentaggeldversicherung, in der Vereinheitlichung vieler Inkonvenienzentschädigungen und einer zeitgemässeren Ferienregelung realisiert werden. An den heute gültigen Lohnklassen wird festgehalten, geplant sind periodische Lohnvergleiche mit anderen Arbeitgebern.

Es ist vorgesehen, dass der Kantonsrat in der Juni-Session Botschaft und Entwurf zur Teilrevision des Gesetzes über das Staatspersonal und der Schulgesetzgebung behandelt und verabschiedet.

Das gesamte Staatspersonal und die Lehrerschaft sind umfassend über die wesentlichsten Inhalte des GAV informiert worden. Die Informationen stehen der Öffentlichkeit auf der Homepage des Kantons unter http://www.pa.so.ch zur Verfügung.