KANTONSRAT: Defizitbremse ja, Sondersteuer nein
27.05.2004 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) befürwortet die Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse sowie von Dringlichkeitsrecht in der Kantonsverfassung zur Herstellung des Haushaltgleichgewichtes. Eine Sondersteuer zum Abbau des Verlustvortrages lehnt sie jedoch ab. Die FIKO hat auch vom Ergebnis der Verhandlungen des Regierungsrates mit den Personalverbänden bezüglich des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Kenntnis genommen. Sie stimmt den für die Umsetzung nötigen Gesetzesänderungen zu. Umstritten war hingegen die Erheblicherklärung eines Auftrages der FdP/JL-Fraktion für einen finanziell nachhaltigen Kanton.
Herstellung Haushaltgleichgewicht und Schuldenabbau soll in erster ausgabenseitig erfolgen
Unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) hat die FIKO die beiden Vorlagen verabschiedet, welche sich mit Haushaltsanierung und dem Abbau von Schulden befassen. Die dafür in den Vorlagen vorgesehenen Instrumente fanden allerdings in der Kommission keine Einstimmigkeit. Die Einführung einer Sondersteuer zum Abbau des bestehenden Bilanzfehlbetrages stiess auf die Ablehnung der bürgerlichen Fraktionen. Auf der anderen Seite signalisierte die SP, ihre Zustimmung zu verweigern, wenn es zwischen den beiden Vorlagen kein Junktim zustande kommt, d.h. wenn die Haushaltssanierung nur ausgabenseitig und ohne Sondersteuer realisiert werden soll. Auch gegen das Dringlichkeitsrecht, also die sofortige Inkraftsetzung von Gesetzen und Verordnungen zur Herstellung des Haushaltgleichgewichts für die Dauer eines Jahres war umstritten. Dieser Regelung wurde denn auch nur mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Der SP-Antrag, dass die Einführung der Defizit- und Steuererhöhungsbremse nur Inkrafttreten soll, wenn auch die Sondersteuer eingeführt wird, wurde mit 8 zu 2 abgelehnt. Der Vorlage wurde schliesslich mit 6 gegen 4 Stimmen zugestimmt.
Ein Nichteintretensantrag der SVP auf die Vorlage "Abbau des Bilanzfehlbetrages und der dazugehörigen Verschuldung" wurde klar mit 8 Stimmen gegen eine Stimme bei einer Enthaltung abgelehnt. Mit 7 zu 3 Stimmen wurde schliesslich die Sondersteuer aus dem Beschlussesentwurf gekippt. Das bedeutet, dass der bisherige Verlustvortrag und die damit verbundene Verschuldung in erster Linie ausgabenseitig und insbesondere ohne Einführung einer neuen, zweckgebundenen Sondersteuer innerhalb von 25 Jahren abzubauen ist. Mit 7 zu 3 Stimmen wurde dem so bereinigten Beschlussesentwurf zugestimmt.
FIKO zufrieden mit dem Ergebnis der GAV-Verhandlungen
Mehrheitlich zeigten sich die Mitglieder der FIKO mit dem vom Regierungsrat erzielten Verhandlungsergebnis zum GAV zufrieden. Der dafür vorhandene Spielraum wurde nach Meinung der Kommission nicht überschritten. Die FIKO ist sich bewusst, dass der Kantonsrat mit einem Gesamtarbeitsvertrag für die Staatsangestellten Neuland betreten und im Sinne der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die Kompetenzen für die Regelung von Personalangelegenheiten dem Regierungsrat abtreten wollte. Dem Kantonsrat bleibt allerdings die Steuerung über den Voranschlag, d.h. über den Einsatz von Finanzmitteln erhalten. Es liegt in seiner Zuständigkeit, ob er für die finanziellen Folgekosten des GAV im Voranschlag zusätzliche Mittel bereitstellen will oder ob diese durch Einsparungen aufgefangen werden müssen.
In der FIKO wurde aber auch das im Kanton Solothurn praktizierte partnerschaftliche Verhältnis zwischen den Sozialpartnern im öffentlichen Bereich hervorgehoben, das nun mit dem GAV deutlich aufgewertet wird. Sie stellte im Weiteren fest, dass keine Angestelltenkategorie gegenüber heute schlechter gestellt wird. Es können praktisch alle Angestellten mehr oder weniger vom GAV profitieren. Dafür haben die Personalverbände die relative Friedenspflicht zugestanden.
Den aufgrund des GAV nötig werdenden Gesetzesänderungen stimmte die Kommission, von zwei marginalen Änderungen abgesehen, mit 9 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
FdP-Auftrag für einen nachhaltigen Kanton: Nur mit Stichentscheid des Präsidenten erheblich erklärt
Nachdem der Kantonsrat bereits einen ähnlichen parlamentarischen Auftrag der Finanzkommission in der letzten Session erheblich erklärt hatte, war in der FIKO umstritten, ob nun parallel zu den kantonsrätlichen Sachkommissionen ein weiteres Gremium aus Mitgliedern des Parlamentes und der Verwaltung die Leistungsaufträge der Globalbudgets überprüfen soll. Auch die Sparvorgabe von 50 Mio Franken wurde in Frage gestellt. Nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten wurde schliesslich der Erheblicherklärung des Auftrages zugestimmt. Die FIKO beantragt jedoch, die zeitlichen Vorgaben im Auftrag anzupassen.