KANTONSRAT: Justizkommission befürwortet Selbständige Gerichtsverwaltung
21.05.2004 - Solothurn – Unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) stimmte die Justizkommission (JUKO) an ihrer letzten Sitzung den Rechtsgrundlagen für eine Selbstverwaltung der Gerichte einstimmig zu. Im weiteren hat sie die Zuteilung der Kantonsratssitze an die Wahlkreise für die Kantonsratswahlen vom 27. Februar 2005 beschlossen. Der Kantonsrat befindet über diese Vorlagen voraussichtlich abschliessend an der Juni-Session.
Heute sind die Gerichte administrativ dem Bau- und Justizdepartement angegliedert. Durch diese Anbindung an die Regierung könnte die richterliche Unabhängigkeit gefährdet werden. Daher sollen sich künftig die Gerichte grundsätzlich selber verwalten.
Neu wird die Verwaltung aller Gerichte einer Gerichtsverwaltungskommission unterstehen. Zudem ist nicht mehr der Regierungsrat, sondern diese Kommission Anstellungsbehörde für sämtliches Personal der Gerichte, soweit die Wahlkompetenz nicht beim Kantonsrat liegt.
Die Disziplinargewalt über die Mitglieder der erstinstanzlichen Gerichte soll vom Regierungsrat auf die neue Gerichtsverwaltungskommission übergehen. Die Mitglieder des Regierungsrates und die Mitglieder der letztinstanzlichen Gerichte aber, die heute der Disziplinargewalt des Kantonsrats unterstehen, sollen künftig keiner disziplinarischen Verantwortlichkeit mehr unterstellt sein. Dieser Antrag war in der Kommission umstritten und wurde knapp abgelehnt.
Bisher besteht das Obergericht fest aus neun Oberrichtern. Neu soll das Obergericht neun bis zwölf Richterstellen umfassen. Die Anzahl Oberrichterstellen soll also nicht mehr gesetzlich fixiert werden. Im Gegenzug wird die Zahl der Ersatzrichter von neun auf höchstens fünf gesenkt. Im weiteren können die Oberrichterstellen neu im Voll- oder Teilpensum ausgeübt werden. Ein Antrag auf Einführung von Teilzeitämtern auch für Amtsgerichtspräsidenten wurde indes von der Kommission grossmehrheitlich abgelehnt.
Die Kommission hat der Vorlage "Selbständige Gerichtsverwaltung" einstimmig zugestimmt.
Nach der vom Volk 2002 beschlossenen Verfassungsänderung werden an den Kantonsratswahlen vom 27. Februar 2005 erstmals nur noch 100 Kantonsräte gewählt. Neu bilden nicht mehr die Bezirke sondern die Amteien die Wahlkreise. Die Zuteilung der Kantonsratssitze an die Wahlkreise erfolgt aufgrund der per 31. Dezember 2003 nachgeführten kantonalen Bevölkerungsstatistik.
Die Berechnung ergibt folgende Zuteilung der Sitze an die Wahlkreise:
Solothurn-Lebern | 23 |
Bucheggberg-Wasseramt | 22 |
Thal-Gäu | 13 |
Olten-Gösgen | 29 |
Dorneck-Thierstein | 13 |
Totale Sitze Kantonsrat | 100 |