Nothilferichtlinien verabschiedet
18.05.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat hat Richtlinien für "Nothilfeleistungen an Personen ausländischer Staatangehörigkeit mit einem rechtskräftigem Nichteintretensentscheid" verabschiedet. Damit reagiert er auf die Sparmassnahmen des Bundes im Asylbereich. Für die Kontrolle der Bezüge sowie die Koordination zwischen den Behörden und den Einwohnergemeinden hat er eine kantonale Anlaufstelle geschaffen.
Die seit 1. April 2004 geltenden Massnahmen des Bundes im Asylbereich sollen nicht nur Kosten senken, sondern auch das Stellen eines Asylgesuchs unattraktiver machen. Wer offensichtlich keine Asylgründe geltend machen kann, auf dessen Gesuch wird nicht eingetreten. Betroffene Personen erhalten danach keine regulären Sozialhilfeleistungen mehr und müssen die Schweiz unverzüglich verlassen. Geraten sie dabei in eine Notlage, haben sie nach Bundesverfassung Anspruch auf Nothilfeleistungen durch Kanton und Gemeinden; im Kanton Solothurn allein durch die Einwohnergemeinden.
Die Hilfe soll wegen der geringen Anzahl bedürftiger Personen vorerst in Geldbeträgen geleistet werden. Die Richtlinien orientieren sich an den Empfehlungen der Schweizerischen Sozialdirektorenkonferenz und stellen die Grundbedürfnisse nach Nahrung, Obdach, Kleidung und medizinischer Versorgung sicher.
Um die Kontrolle der Bezüge und die Koordination zwischen den Behörden zu optimieren, wird als Dienstleistung gegenüber den Einwohnergemeinden für die Hilfesuchenden eine kantonale Anlaufstelle geschaffen. Diese ist dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Asyl angegliedert.