Das Amt für Volksschule und Kindergarten hält an Klassengrössen fest
30.11.2004 - Solothurn – Das Amt für Volksschule und Kindergarten (AVK) hält in einem Schreiben an die Gemeinden an den gemäss Kreisschreiben vom 28. September 2004 anzustrebenden durchschnittlichen Klassengrössen fest.
Die Vorgabe des AVK, dass an den Primar-, Sekundar- und Bezirksschulen ein Durchschnitt von 22 Schülern und an den Oberschulen ein Durchschnitt von mindestens 14 Schülern pro Abteilung anzustreben sei, stiess vor allem bei den Lehrerinnen- und Lehrerverbänden auf massive Kritik.
Das AVK hält nun fest, dass die Zielvorgaben in Sachen Klassengrössen nicht übergeordnetem Recht widersprechen und sieht sich darin durch die Erörterungen des Gutachtens Plotke bestärkt, das die Zulässigkeit dieser Zielvorgaben ebenfalls bejaht. Plotke hatte dieses Gutachten im Auftrag des Verbandes Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO) erstellt. Das AVK räumt aber ein, dass die Formulierungen im Kreisschreiben vom 28. September 2004 zum Teil nicht dem exakten Wortlaut der geltenden Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz entsprachen und stellt diese nun richtig. Es zieht zudem Vergleiche zu den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Zürich, die ebenfalls auf der Primarschulstufe einen Klassendurchschnitt von 22 Kindern verlangen. Es hält die moderate Anhebung des anzustrebenden Klassendurchschnittes um zwei Kinder für pädagogisch vertretbar und verweist darauf, dass der gemäss geltender Verordnung anzustrebende Durchschnitt von wenigstens 20 Kindern bisher gar nicht erreicht wurde. Mit den Zielvorgaben des Kreisschreibens soll darauf hingewirkt werden, dass die Vorgaben der geltenden Verordnung besser eingehalten werden. Bezüglich der von den Lehrerinnen- und Lehrerverbänden ebenfalls kritisierten ‚Quotenregelungen‘ bezüglich Kleinklassen hält das AVK fest, dass diese als Richtgrössen zu verstehen sind und als solche weder gesetzes- noch verfassungswidrig sind. Bereits in den vom Gutachter selber in seiner früheren Tätigkeit als DBK-Departementssekretär erstellten Handreichungen für die Volksschule aus dem Jahre 1996 seien solche Quoten eingeführt worden. Der Kanton Solothurn steht heute in Sachen Separation von Kindern in Kleinklassen schweizweit an der Spitze. Die im Kreisschreiben aufgezeigten Richtgrössen sollen dazu beitragen, dem in der geltenden Verordnung vorgesehenen Rahmen Nachachtung zu verschaffen und damit dafür zu sorgen, dass die Förderung in der Kleinklasse jenen und nur jenen Kindern zuteil wird, die diese wirklich benötigen.