Datenschutz gilt auch in Schulen und Kindergärten – Merkblatt ist da
19.11.2004 - Solothurn – Der Beauftragte für Information und Datenschutz des Kantons hat zum Thema "Datenschutz in den solothurnischen Kindergärten und Schulen" ein Merkblatt herausgegeben. Es kann im Internet unter http://www.datenschutz.so.ch abgerufen werden.
Dürfen Kindergärten und Schulen Gesundheitsdaten sammeln und in den Schulakten ablegen? Darf ich als Schüler meine korrigierten Prüfungsarbeiten einsehen? Diese und andere Fragen werden im Merkblatt "Datenschutz in den solothurnischen Kindergärten und Schulen" beantwortet. Verfasst hat es der kantonale Beauftragte für Information und Datenschutz.
Dieses Merkblatt ist auch in elektronischer Form auf der Website des kantonalen Beauftragten für Information und Datenschutz unter http://www.datenschutz.so.ch abrufbar.