KANTONSRAT: FIKO will Zweidrittelsmehr für nicht gebundene Ausgaben beibehalten
25.11.2004 - Solothurn – Die Finanzkommission lehnt es ab, das Zweidrittelsquorum im Spargesetz aufzuheben, wie das der Regierungsrat in seiner jüngsten Änderung des Spargesetzes vorschlägt. Im Weiteren stimmte sie mit wenig Begeisterung einem Zusatzkredit für das Globalbudget des Amtes für Mittelschulen zu. Zustimmung fanden auch zwei Vorlagen über Änderungen der Pensionskassenstatuten.
Spargesetz soll in der heutigen Fassung verlängert werden
Die Beratung der neuerlichen Vorlage dauerte in der Finanzkommission unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) nur kurz. Die Meinungen zur Beibehaltung des Zweidrittelquorums für Beschlüsse über nicht gebundene Ausgaben waren rasch gemacht, nachdem der Kantonsrat erst in der letzten Session über die gleiche Sache entschieden hatte und eine Änderung des Kantonsratsgesetzes ablehnte. In reduzierter Besetzung stimmte die Fiko mit 5 : 3 Stimmen einem Antrag der FdP-Fraktion zu, den Beschlussesentwurf 1 der Vorlage abzulehnen und somit das Gesetz in der heutigen Form weiterzuführen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der Verlängerung des Notrechts um weitere zwei Jahre zugestimmt. Einzig die Änderung der Sparverordnung I fand einhellige Zustimmung.
Unerfreulicher Zusatzkredit
Nicht gerade erfreut zeigte sich die Finanzkommission über den Nachtragskredit von 4,3 Mio für die ganze Globalbudgetperiode 2002 bis 2004, davon 1,5 Mio als Nachtragskredit für das laufende Jahr, für den Bereich Mittelschulen. Verschiedene Faktoren führten dazu, dass die zu tief budgetierten Kosten für die Teuerung und die Sozialversicherungen sowie für organisatorische Änderungen nicht in der laufenden Periode aufgefangen werden konnten. Immerhin hat das Departement die nötigen Massnahmen getroffen, damit sich solche Nachtragskredite nicht mehr wiederholen. Die Kommission stimmte bei zwei Enthaltungen zu.
Ja zu den Änderungen der Statuten der staatlichen Pensionskasse
Bereits im Vernehmlassungsverfahren hat sich die Finanzkommission ausführlich mit den Revisionspunkten auseinandergesetzt. Ein wesentlicher Punkt der Revision betrifft das System der Altersgutschriften. Einig waren sich im Vernehmlassungsverfahren die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer über die Einführung eines einzigen Altersgutschriftensystems, weil das je nach Lohnentwicklung und Höhe des BVG-Mindestzinssatzes wechselnde Altersgutschriftensystem wenig transparent war und zu Rechtsunsicherheiten führte. Nicht überraschend gingen jedoch die Meinungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Wahl des Altersgutschriftensystems auseinander. Erwartungsgemäss hat nun die Verwaltungskommission eine Kompromissvariante zwischen den beiden Positionen beschlossen. Sie wählte ein System, welches modellmässig einer Zinsdifferenz zwischen dem BVG-Mindestzinssatz und der Lohnerhöhung von 1,3% entspricht. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Risikoleistungen und die Senkung des technischen Zinssatzes von 4,5 auf 4 Prozent. Trotz einer Mehrbelastung von 0,8 Mio Franken für den Kanton in diesem Punkt wirken sich die Änderungen insgesamt positiv für die Kasse und die Arbeitgeber aus. Die Fiko unterstützt daher die Revision einstimmig. Ebenso Zustimmung fand eine durch den GAV notwendig gewordene Neuregelung für die vorzeitige Pensionierung.