KANTONSRAT: Justizkommission lehnt Proporz für die Regierung ab

19.11.2004 - Solothurn – Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) hat die Volksinitiative "Proporz für die Regierung" vorberaten und lehnt diese grossmehrheitlich ab. Im weiteren befürwortet sie im Sinne einer "Lex HESO" die Streichung des Eidgenössischen Bettages im Gesetz über die öffentlichen Ruhetage als hoher Feiertag. Ein parlamentarischer Auftrag betreffend die Zusammenlegung der Strafanstalt Schöngrün und des Therapiezentrums "Im Schache" wurde abgeändert und erheblich erklärt. Der Kantonsrat wird über diese Geschäfte abschliessend entscheiden.

Die JUKO (Leitung Herbert Wüthrich, SVP Gerlafingen) lehnt die Proporzinitiative entsprechend dem Antrag des Regierungsrats mit acht zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Die Kommission zieht das bisher geltende Majorzsystem für Regierungsratswahlen einem Wechsel zum Proporzsystem vor. Namentlich das Nachrücken bei Vakanzen wurde mehrheitlich als problematisch bewertet. Auf einen Gegenvorschlag soll verzichtet werden. Ein Antrag der SP, wonach die Leerstimmen im Sinne einer Enthaltung für die Ermittlung des absoluten Mehrs nicht zu berücksichtigen seien, wurde abgelehnt.

Im weiteren hat die Kommission den parlamentarischen Auftrag von Markus Grütter und Hans Leuenberger zur Zusammenlegung der Strafanstalt Schöngrün und des Therapiezentrums "im Schache" mit einer Änderung einstimmig erheblich erklärt. Gemäss dieser Aenderung sollen die Planungsarbeiten für die Zusammenlegung in den Jahren 2005 und 2006 weitergeführt werden. Entsprechende Planungskredite sind im Budget vorgesehen. Ob der Bau ausgelöst werden soll, kann somit zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die Priorisierung der Bauvorhaben wird hingegen nicht geändert. Zurzeit werden Investitionen im Spitalbereich prioritär getätigt.

Die Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage wurde, entgegen der Empfehlung des Regierungsrates, mit sechs zu vier Stimmen bei drei Enthaltungen gutgeheissen. Der Bettag soll nicht mehr als hoher Feiertag, sondern als normaler Sonntag und öffentlicher Ruhetag gelten. Von dieser Änderung ist insbesondere die Herbstmesse Solothurn (HESO) betroffen. Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung, weil er zuerst die Ladenschlussordnung für Werktage und erst nachher die Sonntage regeln will.