KANTONSRAT: UMBAWIKO: Ja zur Teilrevision des Energiegesetzes

15.11.2004 - Solothurn - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt. Im Weiteren nahm sie Kenntnis von der Berichterstattung über den Angebots- und Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV) für das Jahr 2003 und befasste sich mit einem Auftrag der FdP/JL-Fraktion zum Kostendeckungsgrad und Kostenverteiler im öffentlichen Verkehr.

Unter der Leitung ihres Präsidenten Jürg Liechti (FdP, Oekingen) stimmte die UMBAWIKO der Teilrevision des Energiegesetzes zu. Das revidierte Gesetz bringt einen Abbau von Vorschriften, die sich in der Vergangenheit schlecht bewährt haben, sowie eine Harmonisierung unter den Kantonen. Aus den sogenannten Mustervorschriften der Kantone sollen vier der insgesamt zehn Module in die kantonale Energiegesetzgebung übernommen werden. Dadurch sollen Bauplanungen und Bewilligungsvefahren für Bauherren und Baufachleute sowie auch für die Baubehörde vereinfacht werden. Neu soll darüber hinaus der MINERGIE-Baustandard für kantonale Neubauten gesetzlich verankert werden.

Erfreut nahm die Kommission im Rahmen der Berichterstattung über den Angebots- und Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für das Jahr 2003 zur Kenntnis, dass dank klaren Vorgaben im Bestellverfahren und bei den Offertverhandlungen mit den Transportunternehmungen der Verpflichtungskredit für 2003 von 27,1 Mio. Franken um rund 0.9 Mio. Franken unterschritten werden konnte. Zudem zeigte eine Kundenzufrieden-heitsstudie, dass die Zufriedenheit der Fahrgäste im Kanton Solothurn insgesamt als gut bezeichnet werden kann. Verbesserungspotenzial besteht vor allem noch beim Busangebot an Abenden und Sonntagen, bei Ticket und Preisen sowie bei der Behandlung von Kundenreklamationen durch die Transportunternehmungen.

Erstmals musste sich die kantonsrätliche UMBAWIKO mit einem Auftrag zum Kostendeckungsgrad und Kostenverteiler im Öffentlichen Verkehr (OeV) befassen. Der Auftrag fordert, dass der Kostenanteil der Gemeinden umso grösser sein soll, je geringer der Kostendeckungsgrad der Linien ist, welche von den Gemeinden genutzt werden. Obwohl der Regierungsrat diesen Antrag ablehnt, stimmte die UMBAWIKO nach einer intensiven Diskussion der Erheblicherklärung zu. Dabei machte sie von ihrem Recht Gebrauch, den Wortlaut des Auftrages abzuändern: Der Kostendeckungsgrad der durch die Gemeinden genutzten Linien soll als zusätzlicher Faktor in die Berechnung des Kostenanteils der Gemeinden einfliessen. Dadurch will die Kommission einen Anreiz für die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden schaffen. Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Dezembersession über den Auftrag abschliessend befinden.