Lotterien und Wetten - Ja zur Interkantonalen Vereinbarung
17.11.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz grundsätzlich die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten.
Er begrüsst die Bestrebungen der Kantone, die hauptsächlichen Mängel beim Status quo im Lotteriewesen auf freiwilliger Basis zu beheben. Der Weg über eine interkantonale Vereinbarung scheint ihm dabei sachgerecht zu sein.
Insbesondere begrüsst er es, dass dies aller Voraussicht nach dazu führen wird, dass das Lotterierecht einheitlicher und koordiniert angewendet und die Verwendung der Erträge bei den Kantonen transparenter werden wird. Er befürwortet deshalb die Schaffung einer einzigen Institution, der die Bewilligungs- und Aufsichtsfunktionen über die gemeinsam durchgeführten Lotterien übertragen werden soll. Das Bewilligungsverfahren für Lotterien wird damit einfacher und die Anwendung des Lotterierechts einheitlicher werden. Gleichzeitig wird dies sicher auch die Aufsicht über die Lotterie- und Wettunternehmen erleichtern.
Der Regierungsrat spricht sich auch für die Einführung einer Spielsuchtabgabe aus, um geeignete Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht treffen zu können. Diese Mittel sollen in einen zentralen Fonds fliessen und über deren Verwendung soll allein die Fachdirektorenkonferenz entscheiden.
Schliesslich signalisiert der Regierungsrat auch die grundsätzliche Bereitschaft des Kantons Solothurn, im entsprechenden Verfahren einen gesamtschweizerisch einheitlichen Steuersatz auf Lotteriegewinnen festzusetzen, sobald auf Bundesebene eine Quellensteuer auf Lotteriegewinnen normiert worden ist.